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Portalpraxen sollen Rettungsstellen entlasten

Berlin. Schleswig-Holstein will die Rettungsstellen in den Krankenhäusern entlasten. Das Land hat in der Sitzung des Bundesrates am 23. März 2018 einen Gesetzesantrag vorgestellt, der anschließend in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen wurde. Er zielt auf die Weiterentwicklung der Portalpraxen ab, indem er die bislang für sie geltende zeitliche Begrenzung aufhebt. Sie dürften dann rund um die Uhr und an allen Tagen als erste Anlauf- und Verteilstelle für Patienten dienen. Auf diese Weise könnten die dort diensthabenden Ärzte echte Notfälle von solchen Patienten trennen, die nur leichte Erkrankungen haben, bergründet Schleswig-Holstein seinen Vorstoß. Die Ressourcen in den Ambulanzen stünden dann wieder den echten Notfällen zur Verfügung.

Portalpraxen sind regelmäßig in der Nähe der Krankenhäuser angesiedelt und werden von Vertragsärzten geführt. Derzeit dürfen sie nur während der Notdienstzeiten öffnen – also außerhalb der üblichen Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte.

Auch um die Sicherstellung von angemessenen Personalschlüsseln in der Pflege ging es dem Bundesrat am 23. März in einer Entschließung. Die im kommenden Jahr einzuführenden Untergrenzen müssten in sämtlichen Bereichen gelten, in denen Pflegepersonal tätig ist. Keinesfalls dürften die Vorgaben nur in den pflegeintensiven Bereichen Anwendung finden. Ansonsten drohe die Gefahr, dass Personal von Stationen ohne Personalschlüssel abgezogen werde. Wichtig sei außerdem, dass die Vereinbarung 24 Stunden gelte und eine bedarfsgerechte Versorgung sowie Pflege der Patientinnen und Patienten sicherstelle.

Der Personalschlüsseldürfe soll zudem auch nur durch Fachpersonal und nicht etwa Auszubildende erfüllt werden. Um Personalknappheit und mögliche Versorgungsengpässe insbesondere im ländlichen Raum zu vermeiden, seien Bund, Länder und die Partner der Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung, umfassende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung zu ergreifen.

Damit die zusätzlichen Personalkosten die Krankenhäuser nicht über Gebühr belasten, soll nach Ansicht des Bundesrates die Gesetzliche Krankenversicherung für deren Finanzierung aufkommen. Die Sachleistungen in der Pflege sollten zudem an die Personalentwicklung angepasst werden.

Die Entschließung enthält auch einen Passus zur stationären Hebammenbetreuung: Hier erwartet der Bundesrat ebenfalls die Festsetzung eines angemessenen Personalschlüssels.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Für die Befassung gibt es allerdings keine festen Fristen.





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