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AOK: Ordnungspolitische Ansätze „antiquiert“

Berlin. Die Große Koalition stelle die richtigen Weichen, kommentiert der AOK-Bundesverband in einer ersten Kurzbewertung das schwarz-rote Regierungsprogramm bis 2021. Die ordnungspolitischen Vorstellungen der Koalitionspartner, wie Veränderungen im Gesundheitswesen umgesetzt werden sollen, wirken hingegen auf den Politikchef des AOK-Bundesverbandes, Kai Senf, antiquiert.

So vermisst er ein klares Bekenntnis zu wettbewerblichen Elementen als Impuls für innovative Ansätze sowie mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Ebenso wenig schreibe die Koalitionsvereinbarung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zusätzliche Steuerungs- und Gestaltungsfunktionen zu. "Im Gegenteil, Bund und Länder schaffen sich mehr Möglichkeiten zur direkten politischen Einflussnahme in die Entscheidungsprozesse", warnt Senf. Darüber hinaus bedauert er, dass wichtige Fragen der Gesundheitspolitik zum wiederholten Male ungeklärt bleiben könnten. "Zu den Mondpreisen bei neuen Arzneimitteln enthält der Koalitionsvertrag kein Wort.

Auch die Aussagen zum Thema Digitalisierung und elektronische Gesundheitskarte sind eher verhalten und setzen keine neuen Akzente", kritisiert Senf. Ungelöst bleibt aus Sicht des AOK-Bundesverbandes die weiterhin unzureichende Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser durch die Bundesländer. Zudem sei die Verlängerung des Strukturfonds allein nicht zielführend. "Wer die Krankenhaus-Landschaft mit Blick auf mehr Qualität umbauen will, muss nicht nur Geld in die Hand nehmen, er muss auch Mut zu Entscheidungen haben", bekräftigt Senf eine langjährige AOK-Position. Nur weitergehende Spezialisierung und Zentralisierung gewährleisteten zukunftsfähige Klinikstrukturen, optimale Patientenversorgung und ein bestmögliches Berufsumfeld für Pflegekräfte und Ärzte.

Schon in den Sondierungsgesprächen hatte sich sehr früh abgezeichnet, dass Union und SPD wieder zur paritätischen Finanzierung der Beiträge in der GKV zurückkehren wollen. Bei der Umsetzung sei dabei insbesondere auf den Erhalt des vollständigen Einkommensausgleichs und die Einbeziehung aller Beitragsbestandteile in den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zu achten, fordert die AOK.





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