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DGIV: Digitalisierung entschlossen vorantreiben

Berlin. Die Umsetzung des Prinzips der Integrierten Versorgung in der gesundheitlichen Versorgung kann letztlich nur auf einer bundeseinheitlichen IT-Basis mit einem modernen Vernetzungsgrad erfolgen. Das stellt die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung DGIV in ihrem jetzt veröffentlichten Positionspapier fest.

Derzeit sei das Gesundheitswesen der Wirtschaftsbereich mit dem geringsten Digitalisierungsgrad in Deutschland. Zur Verbesserung der Effizienz der Versorgung müsse auch der Prozess der Digitalisierung im Gesundheitswesen entschlossen vorangetrieben werden.

Der Prozess der Digitalisierung im Gesundheitswesen könne nur durch eine koordinierte Zusammenarbeit der Kooperationspartner vollzogen werden, heißt es in dem Papier. Ein grundlegender Aspekt sei hierbei die Gewährleistung der Interoperabilität. Digitalisierung brauche vereinheitlichte IT-Grundlagen, basierend auf bundesweit einheitlichen Standards (IHE, HL7, DICOM) und eine bundesweit verbindliche e-Health -Strategie, die konkrete Maßnahmen mit Umsetzungsfristen, gefolgt von Evaluierungszyklen, festlege. Burgdenken auf Auftraggeberseite sei ebenso schädlich wie die fehlende Bereitschaft zur Kompatibilität auf Auftragnehmerseite.

Der Staat müsse auf dem Gebiet der Digitalisierung in Legislative und Exekutive eine gleichermaßen kompetente wie aktive Rolle einnehmen, so die Forderung. Kritisiert wird, dass es noch an ausreichenden gesetzlichen Vorgaben und an einer koordinierten integrierten Zusammenarbeit, auch auf der Ebene der Bundesministerien, fehlt. Die neue Bundesregierung müsse hier besser und kompetenter arbeiten als ihre Vorgängerin.

Gerade in der im Gesundheitswesen weitgehend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Digitalisierung muss Planung und Controlling mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes erfolgen. Wertintensive Fehlinvestitionen wie bei der Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte stießen deshalb auf wenig Verständnis.

Die DGIV schlägt vor, für den Digitalisierungsprozess in Deutschland eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit der Bezeichnung „Bundesagentur für Digitalisierung“ einzurichten. Der Prozess der Digitalisierung im Gesundheitswesen solle organisatorisch von einem unabhängigen Gremium („Digitalisierungsausschuss Gesundheit“) unterstützt werden. Es sollten konkrete Digitalisierungsziele, -schritte und -termine für die wichtigsten Wirtschaftsbereiche (darunter auch das Gesundheitswesen bzw. die Gesundheitswirtschaft) vorgegeben und in einer e-Health-Strategie vorgelegt werden.

Betont wird, dass der Prozess der Digitalisierung mit dem Prozess der Überwindung der sektoralen Versorgungshindernisse einhergehen und deshalb so schnell wie möglich auch auf die Digitalisierung der sektorenübergreifenden Versorgung und Bedarfsplanung ausgelegt werden muss.

Das ganze Positionspapiers unter dgiv.org/leistungen/dgiv-positionspapier-2017-digitalisierung





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