Berlin. Die Verhandlungskommissionen der BG Kliniken (Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung) und des Marburger Bundes haben sich in der fünften Runde ihrer aktuellen Tarifverhandlungen auf Eckpunkte einer neuen Tarifeinigung verständigt. Zugleich vereinbarten beide Seiten, dass die Rechtsfolgen aus der sogenannten Kollisionsnorm des Tarifeinheitsgesetzes (§ 4a Abs. 2 Satz 2 Tarifvertragsgesetz) nicht eintreten.
Die Tarifeinigung sieht eine lineare Steigerung der Ärztegehälter in zwei Schritten vor: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 werden die Entgelte um 2,45 Prozent erhöht, ab 1. Juli 2018 um weitere 2,85 Prozent. Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30. September 2019.
Zusätzlich haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, dass mit Zustimmung der Ärzte eine Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auch über die Dauer von 18 Monaten hinaus bis zu einer Höchstüberlassungsdauer von 60 Monaten möglich ist. Ähnlich wie in anderen Tarifbereichen steigt die Arbeitnehmerbeteiligung an den Umlagebeträgen für die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung um bis zu 0,4 Prozentpunkte.
Durch die Vereinbarung zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz wird sichergestellt, dass sowohl der Marburger Bund als auch die Gewerkschaft ver.di weiterhin nicht nur eigenständig Tarifverträge mit den BG Kliniken schließen, sondern auch anwenden können. Die BG Kliniken verpflichten sich, dass in Tarifverträgen mit ver.di wirkungsgleiche korrespondierende Regelungen getroffen werden und werden den Marburger Bund hierüber informieren.
Die Verhandlungspartner werden keinen Antrag auf Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb stellen. Volle Gültigkeit erlangt die Übereinkunft zwischen BG Kliniken und Marburger Bund zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz, sobald mit ver.di gleichlautende Vereinbarungen getroffen worden sind.
„Mit dem Abschluss gehören die BG Kliniken weiterhin zu den Top-Arbeitgebern im Krankenhausbereich in Deutschland und werden damit auch hier ihrem Führungsanspruch gerecht“, so Ingo Thon, Verhandlungsführer der BG Kliniken. „Wichtig für die Aufrechterhaltung unserer vielfältigen Kooperationen ist insbesondere die Vereinbarung einer Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.“
„Mit der heutigen Grundsatzeinigung ist es gelungen, einen für alle Seiten praktikablen Weg zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz zu finden, der die verfassungsmäßigen Rechte unserer Mitglieder in den BG Kliniken wahrt. Die zweistufige Entgeltsteigerung trägt zusätzlich zur Attraktivität des neuen Tarifvertrages bei“, sagte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.