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MB: Gewerbeaufsicht muss Verstöße gegen Arbeitsschutz ahnden

Berlin. Mindeststandards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen weiterhin gewahrt bleiben, fordert der Marburger Bund (MB) auf seiner 132. Hauptversammlung in Berlin. Der 1. Vorsitzende Ärztegewerkschaft, Rudolf Henke, wies Forderungen der Arbeitgeberverbände zurück, bestehende Höchstarbeitszeitgrenzen und Mindest-Ruhezeiten aufzuweichen. „Wer die Unterbrechung von Ruhezeiten über das bestehende gesetzlich geregelte Maß hinaus für zulässig erachtet, kennt die einschlägigen arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen nicht - oder will sie ignorieren“, sagte Henke. Die derzeitigen gesetzlichen und tariflichen Regelungen zum Schutz der angestellten Ärztinnen und Ärzte und anderer Arbeitnehmer seien eine Haltelinie, die nicht überschritten werden dürfe.



Notwendig sei vor allem eine bessere, effektivere und transparente Überwachung der Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen. Eine wirksame staatliche Kontrolle der Arbeitszeitregime in den Kliniken sei faktisch nicht vorhanden. „Wir fordern deshalb ein konkretes Interventionsrecht für Arbeitnehmerkoalitionen, um staatliche Stellen auch formell über besonders drastische, systematische Verstöße gegen gesetzliche Arbeitszeitbestimmungen in Kenntnis setzen zu können“, so der MB-Vorsitzende.

Die Hauptversammlung des Verbandes forderte die zuständigen Aufsichtsbehörden auf, das Thema Arbeitszeit im Krankenhaus zum Jahres-Schwerpunktthema der Gewerbeaufsicht zu machen und festgestellte Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu ahnden.

Der Marburger Bund forderte außerdem eine Aufhebung des Tarifeinheitsgesetzes. Die 132. Hauptversammlung des MB billigte einstimmig den vorgelegten Entwurf für eine Vereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz. Mit der Vereinbarung soll die bisherige Möglichkeit tarifpluraler Regelungen in den Krankenhäusern erhalten werden. Die zwischen MB und ver.di verhandelte Vereinbarung sieht vor, dass eine entsprechende Klausel zum Ausschluss der Verdrängung von Tarifverträgen stets als weitere Tarifforderung gegenüber Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden zum Gegenstand der Verhandlungen und zur Voraussetzung eines Tarifabschlusses gemacht wird.
Zugleich forderte die MB-Hauptversammlung den neu gewählten Bundestag auf, die mit dem Tarifeinheitsgesetz eingeführten Regelungen aufzuheben.





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