SKIP TO CONTENT

Nachricht

Kliniken verweigern sich nicht bei Mindestmengen

Berlin. Angesichts des kürzlich veröffentlichten "Qualitätsmonitor 2018" des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) warnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vor vorschnellen und falschen Interpretationen, die die Patienten nur verunsichern.Niemand im Krankenhausbereich verweigere sich der Einsicht, dass für spezifische Operationen besondere Erfahrungen von Bedeutung seien, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Doch die Behandlung von Krebserkrankungen vollziehe sich von der Diagnose über Operationen zu nachfolgenden und begleitenden Therapieschritten (Chemotherapie, Immuntherapie, Strahlentherapie und Palliativbehandlung) in einem Prozess mit unterschiedlichsten Beteiligten im stationären und ambulanten Bereich und höchst unterschiedlichen patientenseitigen Risiken. Eine einfache Kausalität - vom operierenden Krankenhaus zum späteren Todesfall - aus der Interpretation von Abrechnungsdaten ableiten zu wollen und damit den Eindruck vermeidbarer Todesfälle in den Raum zu stellen, sei schlichtweg unseriös. Statt Effekthascherei mit Angstbotschaften in die Bevölkerung zu senden, sollten die Ortskrankenkassen aufhören, die Entwicklung von Zentren weiter zu blockieren.

Baum: „Mindestmengen sind ein auch von den Kliniken längst anerkanntes Instrument der Qualitätssicherung. Erst in der vergangenen Woche hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Mindestmengenregelungen für stationäre Leistungen mit der Zustimmung der DKG beschlossen, die künftig eine Gelegenheitsversorgung ausschließen soll. Mindestmengen in den Bereichen weiterzuentwickeln, wo sie sinnvoll sind, ist für die Krankenhäuser selbstverständlich. Fakt ist aber auch, dass in den letzten Jahren die Kassenseite keine konkreten Anträge zur Einführung von Mindestmengen für komplizierte Operationen - wie jetzt vom AOK-Bundesverband angekündigt - im G-BA eingebracht hat. Grundsätzlich verweigern sich die Kliniken aber möglichen Vorgaben nicht und wollen die neuen Regeln auch leben.“

Unstrittig sei aber auch, dass bei hochkomplexen Leistungen, wie Krebsoperationen an der Lunge oder der Bauchspeicheldrüse Mindestmengen keine alleinige Lösung darstellten. Notwendig seien vielmehr interdisziplinäre Teams und den gesamten Behandlungsprozess umfassende organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen - von der OP bis zur adjuvanten stationären und ambulanten Weiterbehandlung. Die Entwicklung solcher Strukturen in spezialisierten Zentren schreite in den Krankenhäusern weiter voran. Umso unverständlicher sei es jedoch, dass die Krankenkassen die Bildung und Förderung dieser Zentren mit der Kündigung der Zentrumsvereinbarung erschwerten und damit die Anwendung der neuen Fördermöglichkeiten verweigerten, die der Gesetzgeber mit der Krankenhausreform installiert habe. Diese sehe auch vor, dass Fallzahlsteigerungen in Zentren vom Fixkostendegressionsabschlag befreit würden, was die Kassen offensichtlich mit allen Mitteln zu verhindern suchten.





SKIP TO TOP