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DKG: Künftige Koalitionspartner müssen bei Kliniken Zeichen setzen

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser in Deutschland. DKG-Präsident Thomas Reumann rief die Verhandlungspartner von CDU/CSU, FDP und Bündnis90/Die Grünen auf, bereits in den laufenden Sondierungsverhandlungen die Weichen dafür zu stellen, dass die Kliniken auch in Zukunft eine medizinische Versorgung familien- und wohnortnah qualitativ hochwertig anbieten können - zur Sicherung der Daseinsvorsorge im städtischen wie im ländlichen Raum. Dabei müssten vor allem das Thema Personal und die Rahmenbedingungen für die Arbeit im Krankenhaus im Vordergrund stehen. 

Für die Krankenhäuser stünden fünf zentrale Themenfelder auf der Agenda für einen Koalitionsvertrag. "Wir sind der Auffassung, dass eine neue Bundesregierung sich insbesondere mit den Themen Personalsicherung, Bürokratieabbau, Notfallversorgung, Investitionskosten und Digitalisierung sowie dem Abbau der Schnittstellenprobleme zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, Rehabilitation und Pflege im Sinne einer Patientenversorgung "aus einem Guss" auseinandersetzen muss", bekräftigte Reumann. Und dies getragen von dem Verständnis, dass Krankenhäuser ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Infrastruktur sind und keine Medizinfabriken. Die in der abgelaufenen Legislaturperiode angestoßenen Reformen im Krankenhausbereich seien noch nicht abgeschlossen, müssten nachjustiert und weiterentwickelt werden. Reumann bewertete das Thema Personalsicherung und Fachkräftemangel in der Pflege als die zentrale Reformbaustelle. Die Pflege müsse im Koalitionsvertrag einen entsprechenden Stellenwert erhalten. Der allseits geforderten Wertschätzung müsse auch die finanzielle Bewertung bei der Bemessung der Krankenhausvergütung folgen. Und es müsse verankert sein, dass Kliniken, die ausbilden, durch den Anrechnungsschlüssel von 9,5 Auszubildenden auf eine Vollkraft nicht länger belastet werden dürften. Zudem müsse die Politik endlich erkennen, dass starre und unflexible Personalvorgaben bei der derzeitigen Personalsituation nicht umsetzbar seien. "Wir fordern zudem, dass die neue Bundesregierung ein klares Bekenntnis abgibt, dass die Bürokratie im Gesundheitswesen abgebaut werden muss", machte der DKG-Präsident deutlich. Wie kein anderer Bereich stellten sich die Kliniken umfassendsten Anforderungen im Hinblick auf Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Transparenz über ihr Leistungsgeschehen. Viele der Instrumente und das Abrechnungswesen seien aber auch mit enormem bürokratischem Aufwand verbunden. Notwendig sei eine konzertierte Aktion zum Abbau der Bürokratie im Gesundheitswesen. Die ausufernden MDK-Prüfungen müssten zudem auf ein notwendiges Maß zurückgeführt werden. Dringlichen Reformbedarf benannte Reumann auch bei der ambulanten Notfallversorgung. Die Leistungserbringung durch die Kliniken müsse endlich auf eine institutionell und finanziell gesicherte Grundlage gestellt werden. Dazu gehöre eine Vergütungsordnung, die den Kostenhintergrund der Krankenhäuser sachgerecht berücksichtige. Die Vergütung der von den Kliniken erbrachten Leistungen müsse unmittelbar durch die Krankenkassen erfolgen. Sie dürfe nicht länger über die Gesamtvergütungsregelung für das KV-System gedeckelt werden. Die Krankenhäuser seien weiterhin zu Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten bei der Sicherstellung der Notfallversorgung bereit. Nicht akzeptabel wäre eine gesetzliche Beauftragung der Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Errichtung und zum Betrieb von Notfallambulanzen an Krankenhäusern. KVen seien organisatorische Unterstützungseinheiten, aber keine medizinischen Leistungserbringer. Gesetzlichen Anpassungsbedarf forderte der DKG-Präsident zudem bei der Verbesserung der Investitionsmittelausstattung. Es zeige sich immer deutlicher, dass die unzureichende Investitionsmittelbereitstellung der Länder für Bauten und medizinische Ausstattungen auch im Hinblick auf den Investitionsbedarf für Digitalisierung keine Perspektiven biete. Es sei ein Sonderinvestitionsprogramm des Bundes notwendig. Auch die hohen Aufwendungen für den laufenden Betrieb der informationstechnologischen Einrichtungen, insbesondere die Kosten für die Absicherung gegen Cyberkriminalität, könnten nicht ansatzweise über die Regeln der Betriebskostenfinanzierung berücksichtigt werden. Nötig sei hier ein Digitalisierungszuschlag für Krankenhäuser. Darüber hinaus forderte Reumann Änderungsbedarf in bestimmten Selbstverwaltungsstrukturen, die punktuell den politisch gewollten Wettbewerb in der Versorgung unterlaufen. So brauche die Selbstverwaltung faire Schiedsregelungen. Die im Erweiterten Bundesschiedsamt zu entscheidenden Tatbestände seien neu zu ordnen und die Stimmverhältnisse ausgewogen zu gestalten. Alle Parteien müssten bei der Berufung der unabhängigen Schiedsperson die gleichen Rechte haben. Die DKG fordert zudem die vollständige Refinanzierung der Personalkostensteigerungen sowie eine gesetzliche Klarstellung von notwendigen, zur Versorgung der Bevölkerung vorzuhaltenden Leistungen beim sogenannten Sicherstellungszuschlag. Der Zuschlag müsse als Regelinstrument zur Absicherung heimatnaher Versorgungsstrukturen weiterentwickelt werden. Eine verstärkte Mitsprache der Krankenhäuser bei der Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sei ebenso notwendig wie beim Schätzerkreis für die künftige Finanzlage des Gesundheitssystems. Die Leistungserbringer müssten in das Gremium aufgenommen.





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