Berlin. Anlässlich der öffentlichen Sitzung des Plenums des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 21. September 2017 unter TOP 8.3.5 erklärt Professor Dr. med. Martin Schmelz: „Jeder Mensch hat das Recht auf eine angemessene Schmerzlinderung. Deshalb hoffe ich sehr, dass die entscheidungsbefugten Mitglieder dieses wichtigen Gremiums des deutschen Gesundheitswesens dem außerordentlich am Allgemeinwohl orientierten Antrag der Patientenvertretung nachkommen und entsprechend beschließen“, so Schmelz, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. "Ziel der Initiative ist es, endlich Minimalstandards auch in der Schmerztherapie zu verankern, wie dies in anderen Bereichen der Medizin, beispielsweise bei der Hygiene, schon lange selbstverständlich ist“, so der Schmerz-Präsident.
Die aktuelle Situation der Schmerzversorgung in vielen Kliniken ist verbesserungsfähig. Dies zeigte bereits der offizielle Bericht zum Health-Technology-Assessment (HTA) Nr. 126 des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI): „Wir hoffen, dass durch die Initiative der Patientenvertretung und hoffentlich resultierenden Beschluss des G-BA Krankenhäuser in Deutschland künftig so aufgestellt sind, dass Patientinnen und Patienten – beispielsweise nach Operationen – keine unnötigen Schmerzen erleiden. Studien zeigen: In rund der Hälfte der Kliniken ist das derzeit nicht gut geregelt, und deshalb erleiden Patienten unnötige Schmerzen“, so Prof. Dr. Wolfgang Koppert, Sprecher des Beirats der Fachgesellschaften in der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V.