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Sachverständigenrat zur Notfallversorgung

Berlin. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat erstmals in seiner mehr als dreißigjährigen Geschichte vor offizieller Übergabe eines Gutachtens einen Einblick in seine laufende Gutachtenarbeit gewährt: Im Rahmen eines Werkstattgesprächs wurden in Berlin Analysen zum Status quo sowie Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung in Deutschland vorgestellt. 

An der Diskussion der Vorschläge des Sachverständigenrats nahmen neben den Ratsmitgliedern teil: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, MdB; Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV); Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG); Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) sowie Prof. Dr. André Gries von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Experten, Praktiker und Verbandsvertreter im Publikum brachten sich gezielt mit Fragen und Anregungen in die Diskussion ein.

Zur Beurteilung der aktuellen Notfallversorgung hat der Sachverständigenrat zahlreiche nationale und internationale Beispiele und Konzepte verschiedener Institutionen bzw. Organisationen herangezogen. Vier Ratsmitglieder hatten sich im Vorfeld zudem in Dänemark über die Umsetzung der weitreichenden Reformen der dortigen Krankenhaus- und Notfallversorgung informiert.

In Deutschland werden Notfälle derzeit in drei voneinander getrennten Bereichen, dem ärztli-chen Bereitschaftsdienst (ÄBD), dem Rettungsdienst und den Klinikambulanzen behandelt. Besonders auffällig sind u.a. stark steigende Inanspruchnahmen in Klinikambulanzen bzw. Notaufnahmen mit langen Wartezeiten für Patienten.

Zur Entlastung der Notfalleinrichtungen sollen nach den Vorstellungen des Gremiums die Ausweitung der Sprechzeiten niedergelassener Hausärzte sowie Samstag- und Abendsprechstunden in der vertragsärztlichen Versor-gung besonders gefördert werden. Multimediale Aufklärungskampagnen sowie Informationsportale und Notfall-Apps sollen die Bevölkerung über die Angebote der gestuften Notfallversorgung in Deutschland aufklären und bei der Nutzung unterstützen.

Der Ratsvorsitzende, Prof. Ferdinand Gerlach, erklärte u.a., Fragen, Anregungen und Hinweise aus dem Werkstattgespräch zu den Vorschlägen des SVR werde man auswerten und im Gutachten berücksichtigen. Ziel sei eine bürgernähere, bedarfsgerechtere, qualitativ bessere und zugleich auch kosteneffektivere Notfallversorgung. „Die Ratsmitglieder sind vorsichtig optimistisch, dass uns genau das in Deutschland auch gelingen wird.“

Die endgültigen Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung will der Rat im 2. Quartal 2018 im Rahmen eines Gutachtens zur bedarfsgerechten Steuerung des Angebots und der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen dem Bundesministerium für Gesundheit über-geben. Die Übersichtsgrafik zur vorgeschlagenen integrierten Notfallversorgung sowie alle Präsentationen zum Werkstattgespräch sind online unter www.svr-gesundheit.de verfügbar.





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