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Jährliche Überprüfung

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit der Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) auch beschlossen, perinatologische Einrichtungen künftig jährlich danach zu befragen, ob sie die qualitätssichernden Anforderungen an die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen wirklich erfüllen. Es handelt sich um eine standardisierte Strukturabfrage, deren Angaben standortbezogen ausgewertet und mit einem Bericht auf www.perinatalzentren.org veröffentlicht werden.





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