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Marburger Bund: Urteil ist in weiten Teilen verfassungswidrig

Berlin. Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, erklärte zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Tarifeinheitsgesetz: Das Gesetz sei teilweise verfassungswidrig. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts habe es nun auf die Intensivstation gelegt und selbst schon mit der Intensivbehandlung begonnen. Wesentliche Regelungen seien mit der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz nicht vereinbar und müssten korrigiert werden. Das Verfassungsgericht gebe dem Gesetzgeber bis Ende 2018 Zeit, entweder das Gesetz entsprechend nachzubessern oder ganz aufzugeben. 


Es habe hat klargestellt, dass der Gesetzgeber kein Recht habe, gezielt gegen bestimmte Gewerkschaften vorzugehen und verlange deshalb weitreichende Schutzvorkehrungen, um auch die Rechte berufsspezifischer Gewerkschaften zu wahren. Insofern vertraue der Marburger Bund darauf, auch in Zukunft im vollen Umfang seine gewerkschaftlichen Aufgaben wahrnehmen zu können.

Mit dem Urteil werde der gewerkschaftliche Wettbewerb ausdrücklich geschützt. Das schließe auch das Streikrecht ein, weil es Teil dieser Wettbewerbsordnung aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz sei. Wer gehofft habe, dass mit dem Tarifeinheitsgesetz das Streikrecht der Gewerkschaften geschleift werde, müsse diese Hoffnung begraben. Es bleibe unangetastet.

Der Marburger Bund werde auch in Zukunft als eigenständige Gewerkschaft Tarifverträge mit Arbeitgebern im Gesundheitswesen vereinbaren. Das Koalitionsgrundrecht sei weiterhin "für jedermann und für alle Berufe gewährleistet", wie es in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz heißt.





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