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Veröffentlichungspflichtige Qualitätsindikatoren festgelegt

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsindikatoren festgelegt, zu denen die Krankenhäuser im Qualitätsbericht 2016 ihre Ergebnisse veröffentlichen müssen. Neue Qualitätsindikatoren sind zum Beispiel bei den Leistungsbereichen Hüftendoprothesenversorgung, hüftgelenksnahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung und gynäkologische Operationen hinzugekommen. Insgesamt sind 216 der 238 Qualitätsindikatoren aus der sogenannten externen stationären Qualitätssicherung abzubilden.


Dem Beschluss des G-BA zur Festlegung der Qualitätsindikatoren für das Jahr 2016 liegt der Bericht „Krankenhausbezogene öffentliche Berichterstattung von Qualitätsindikatoren der externen stationären Qualitätssicherung - Empfehlungen des IQTIG zum Erfassungsjahr 2016“ zugrunde. Er wird in Kürze auf den Internetseiten des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) veröffentlicht.





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