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Rückübertragung noch in der Schwebe

Kyffhäuserkreis. Der erste Entwurf eines Kurzgutachtens zur Prüfung der Rückfallklausel für das Krankenhaus in Bad Frankenhausen liege dem Landratsamt vor, berichtet die Thüringer Allgemeine. Eine öffentliche Bewertung soll es derzeit aber noch nicht geben.
Offen sei außerdem die Frage, ob der Landkreis die Rückübertragung des Krankenhauses gegenüber dem Träger dann auch durchsetzen wolle. Im Vertrag mit der DRK-Krankenhausgesellschaft von 1994 gebe es eine Klausel, dass das Krankenhaus an den Landkreis zurückfallen würde, wenn der Betrieb aufgegeben würde. Dies würden Landrätin Antje Hochwind (SPD) und mehrheitlich auch die Arbeitsgruppe der Fraktionschefs im Kreistag als gegeben ansehen, nachdem das Krankenhaus angekündigt hatte, einen Antrag auf Umbau der Manniske-Klinik einzureichen. 


Sozialministerin Heike Werner (Linke) hatte vorgeschlagen, einem Antrag für ein altersmedizinisches Zentrum eine zweite Fachabteilung hinzuzufügen. Damit könnte der der Rückfall „vom Tisch sein“. Der Landkreis habe sich noch nicht abschließend entschieden. Man wolle zunächst die Entscheidung des Bundesversicherungsamtes zum Fördermittelantrag der Klinik abwarten.





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