Berlin. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, hat zum Dialog über eine besser abgestimmte Notfallversorgung aufgerufen. Man nehme diesen Ruf nach besserer Abstimmung und Zusammenarbeit gerne auf, erklärte dazu der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.
In der Tat sei gemeinsam zu klären, warum trotz geöffneter Praxen und damit während der Sprechstundenzeiten gemäß einer Umfrage in den hessischen Krankenhäusern ca. ein Drittel der Patienten von niedergelassenen Ärzten in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser verwiesen würden.
Hier zeige sich, dass ein funktionierendes Patientensteuerungssystem dringend erforderlich sei. Er erklärte aber auch, dass die Krankenhäuser den Vorwurf zurückwiesen, undifferenziert und unbegründet nach immer mehr Geld zu rufen. Sie forderten vielmehr berechtigt aufwands- und kostengerechte Vergütungssätze für die von ihnen erbrachten ambulanten Notfallleistungen. Die seit dem 1. April geltende Abklärungspauschale von 4,74 Euro für die verwaltungsmäßige Erfassung und ärztliche Abklärung von Patienten in den Notfallambulanzen sei dies mit Sicherheit nicht.
Würden die Patienten, wie es der Sicherstellungsauftrag vorsehe, von den niedergelassenen Ärzten behandelt werden, wäre die Belastung der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte deutlich höher. Baum: „Es kommt der Verdacht auf, dass den Kliniken Behandlungskosten aufgebürdet werden, um die KV-Budgets zu schonen. Die 4,74 Euro verstärken diesen Fehlanreiz. Als Zeichen einer wirklich konstruktiv gemeinten Dialogbereitschaft fordern wir die KBV auf, den Bewertungsausschuss einzuberufen und den Beschluss über die 4,74 Euro umgehend zu korrigieren."