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DKG: Krankenhäuser brauchen flexible Rahmenbedingungen

Berlin. Die DKG stelle sich der Aufgabe, gemeinsam mit den Krankenkassen in ausgewählten, für die Patientensicherheit besonders sensitiven Pflegebereichen Personaluntergrenzen zu entwickeln und werde sich konstruktiv in diesen Prozess einbringen, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum zum Kabinettsbeschluss zur Einführung von Personaluntergrenzen in der Pflege. Baum verwies aber auch auf die angespannte Lage auf den Arbeitsmärkten. Viele Stellen seien auch deshalb nicht besetzt. Insgesamt sei von 6.000 bis 10.000 freien Stellen in der Pflege auszugehen. „Diese arbeitsmarktbedingten Unterbesetzungen und auch die wirtschaftlich angespannte Lage in vielen Kliniken zwingen seit Jahren zu einer wirtschaftlichen Personalausstattung.“


Wenn nunmehr vom Gesetzgeber Mindestpersonalbesetzungen in pflegesensitiven Bereichen vorgegeben würden, könne dies als Instrument zur Identifizierung und Steuerung des prioritären Einsatzbedarfs für zusätzliche Pflegekräfte grundsätzlich akzeptiert werden. Der Personaleinsatz in den Krankenhäusern müsse aber in der Verantwortung der Krankenhäuser bleiben. Die Krankenhäuser benötigten dafür flexible Rahmenbedingungen, denn der Personalbedarf sei nicht schematisch festlegbar und von vielen Fakten abhängig. Dazu gehörten die Schwere und Art der Erkrankungen der Patienten, das Alter der Patienten, der Personalmix und auch die baulichen Bedingungen der Kliniken. Für Untergrenzen müsse es Ausnahmeregelungen geben, um Sondersituationen wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen zu können. Von den Krankenhäusern dürfe nichts Unmögliches verlangt werden. Auf keinen Fall dürften die Untergrenzen ohne Berücksichtigung von Gründen mit Sanktionen belegt werden.
Ein nachhaltiger Personalaufbau erfordere zudem die konsequente Ausfinanzierung der jährlichen Kostensteigerungen für den Personalbestand und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den durch die Anhaltszahlen bedingten Personalmehrbedarf.
Die DKG begrüßt, dass der Gesetzentwurf eine Finanzierungshilfe für die zusätzlichen einzustellenden Pflegekräfte zur Erfüllung der Untergrenzen vorsieht. Baum verwies aber auch darauf, dass die vollständige Ausfinanzierung der tarifbedingten Kosten der Krankenhäuser auch weiterhin nicht ausfinanziert sei. „Auch hier sind weitere Reformen notwendig."





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