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Heil- und Hilfsmittelgesetz beschlossen

Berlin. Der Bundestag hat das Heil- und Hilfsmittelgesetz beschlossen. Danach müssen die Krankenkassen in Zukunft bei ihren Vergabeentscheidungen nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität der Produkte berücksichtigen, die über die Mindesterfordernisse hinausgehen. Ausschreibungen für Hilfsmittel mit hohem individuellem Anpassungsbedarf dürfen nicht mehr ausgeschrieben werden. Der GKV-Spitzenverband wird beauftragt, bis 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Die Leistungsansprüche für Brillengläser werden auf einen größeren Kreis von Versicherten ausgeweitet.


Gleichzeitig wurden mit dem Gesetz auch Regelungen beschlossen, die nichts mit Heil- und Hilfsmitteln zu tun haben. Dazu gehört u.a. eine Klarstellung darüber, dass Notärzte unter bestimmten Bedingungen von der Sozialversicherungspflicht befreit sind – hier hatte es erhebliche Irritationen in den Ländern, aber auch in Krankenhäusern gegeben. Die Befreiung gilt für Ärzte, die neben der notärztlichen Tätigkeit im Rettungsdienst auch mindestens 15 Wochenstunden außerhalb des Rettungsdienstes tätig oder niedergelassen sind.





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