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Bundesrat billigt Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

Berlin. Nur wenige Tage nach dem Bundestag billigte der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 10. Februar das Gesetz zur stärkeren Kontrolle, Transparenz und Aufsicht in den Gremien der gesetzlichen Krankenversicherung. Es erweitert die Durchgriffsrechte in der gesamten gesundheitlichen Selbstverwaltung. Mit Stärkung der Selbstverwaltung hat das Gesetz also nicht wirklich zu tun.


Der Gesetzgeber reagiert damit auf die jahrelangen Kontroversen in der Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Er beschloss Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, interne Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen. Künftig erhalten die Mitglieder beispielsweise mehr Einsichts- und Prüfrechte. So sollen die Spitzenorganisationen vor "Selbstblockaden" geschützt werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Auch die staatliche Kontrolle wird ausgeweitet. Danach kann das Bundesgesundheitsministerium künftig jemanden in die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen entsenden, wenn dort gewichtige Probleme auftreten und externer Sachverstand erforderlich ist. Zudem ermöglicht die Novelle eine unabhängige Prüfung der Vorstands-Dienstverträge auf ihre finanziellen Auswirkungen.





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