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Länderkammer beschließt Reformen

Berlin. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember eine Reihe von Reformen im Gesundheits- und Sozialbereich gebilligt. Dazu gehören die Reform des Arzneimittelrechts, in dem es u.a. um Arzneimittelsicherheit geht, die dritte Stufe der Pflegereform, die u.a. eine stärkere Einbeziehung der Kommunen vorsieht und Gesetzwidrigkeiten in der ambulanten Pflege erschweren soll.
Beschlossen wurde zudem das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen neue Rechte gibt und die Eingliederungshilfe in das Sozialgesetzbuch IX überführt. Der Bundesrat hat zudem von der Bundesregierung eine Klarstellung zur Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten gefordert, die aus seiner Sicht Notdienste in ländlichen Regionen sozialversicherungsfrei übernehmen können sollten.

Das Gremium forderte ebenfalls, die finanzielle Lage der Hochschulambulanzen an Universitätskliniken zu verbessern.





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