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KBV mit Gegengutachten zur ambulanten Notfallversorgung

Berlin. Kurz vor der Schiedsstellenentscheidung zur ambulanten Notfallversorgung hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem Gutachten versucht, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) belegte Unterdeckung der Vergütung der ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus zu widerlegen.
DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum hatte dazu erklärt, die fachliche Analyse offenbare, dass dem Gutachten der KBV wesentliche Kenntnisse der Vergütungssystematik der Krankenhäuser fehlten.

Die Einschätzung, dass in den Fallpauschalen für die stationären Leistungen Vergütungsanteile für ambulante Notfälle eingerechnet seien, zeuge von Unkenntnis. Eine solche Verknüpfung wäre zudem rechtlich unzulässig. Dem gegenüber habe die DKG mit umfangreichen Kalkulationsdaten aus den Krankenhäusern nachgewiesen, dass pro Fall einem Erlösvolumen von 32 Euro Kosten von 120 Euro gegenüberstunden und es somit zu einer Unterdeckung von 1 Milliarde Euro in den Krankennhäuser komme.





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