Berlin. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Nichtannahme einer Verfassungsklage von Krankenhäusern erklärt der Vorsitzende des IVKK, Bernhard Ziegler:
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar eine Klage gegen die Mindestmengen für Perinatalzentren abgewiesen. Auch wenn unser Verband an dieser Klage nicht beteiligt war, begrüßt der IVKK die Entscheidung des Gerichtes: Es hat seine Gründe für die Nichtannahme der Klage nicht nur sehr ausführlich dargelegt, sondern auch bestätigt, dass es sich bei einer sorgfältigeren und problembewussteren Vorbringung der Klage den "durchaus gewichtigen Zweifeln an der demokratischen Legitimation des (GBA) als Institution" zugewendet hätte.
Wir sehen uns als IVKK in unserer grundsätzlichen Kritik an der politisch konzeptionslosen und in ihren kommerziellen Anreizen fehlgeleiteten Krankenhauspolitik bestätigt. Wir werden unsere Anstrengungen für eine solide und sorgfältige Vorbereitung einer Verfassungsklage verstärken, nach der das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entscheidung förmlich ruft!