SKIP TO CONTENT

Nachricht

DKG: Sicherstellungszuschläge laufen ins Leere

Berlin. „Die von der Politik im Rahmen der Krankenhausreform zur Absicherung der medizinischen Grundversorgung – insbesondere im ländlichen Raum – eingeführten Sicherstellungszuschläge sind heute durch den Umsetzungsbeschluss des G-BA in die faktische Bedeutungslosigkeit befördert worden. Mit Ausnahme einiger weniger Inselkrankenhäuser dürften angesichts der mehrfachen Verknüpfung von Verhinderungsanforderungen Kliniken kaum Unterdeckungen aus dem Fallpauschalensystem mit Hilfe der Sicherstellungszuschläge ausgleichen können.“ Das erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, zum GBA-Beschluss zu den Sicherstellungszuschlägen.


Besonders unverständlich sei, dass die besonderen Nöte vieler Kliniken bei der Aufrechterhaltung von Geburtsabteilungen nicht berücksichtigt würden. Das Sterben der Geburtsstationen drohe damit weiterzugehen. Das von der Politik vorgesehene Instrument werde nicht genutzt.
Als völlig inakzeptabel bezeichnete Baum auch die in dem G-BA-Beschluss vorgenommene Definition einer Krankenhausabteilung. Krankenhausplanung sei Angelegenheit der Länder. Der G-BA habe nicht die gesetzliche Kompetenz, solche grundlegenden Feststellungen für das gesamte deutsche Krankenhaussystem zu treffen. Nur noch die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) könne jetzt verhindern, dass millionenfache Mehrbelastungen auf die Kliniken durch die unzulässigen G-BA-Festlegungen zum Personaleinsatz (Minutenvorgaben für den fachärztlichen Bereitschaftsdienst) in den Krankenhausabteilungen in Kraft treten.“





SKIP TO TOP