Düsseldorf. Auf dem 39. Deutschen Krankenhaustag in Düsseldorf wurde der von Deutscher Krankenhausgesellschaft, Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und Verband der privaten Krankenkassen vereinbarte DRG-Katalog für das kommende Jahr vorgestellt. Er enthält 35 neue Fallpauschalen.
Wie Frank Heimig, Geschäftsführer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus InEK, erläuterte, wurden in der Kalkulation der DRGs die Sachkostenanteile abgewertet, Personalkostenanteile dagegen aufgewertet. Abgesenkt wurden die DRGs für Hüftgelenkersatz im Falle einer Coxarthrose. im Falle einer Fraktur dagegen nicht. So sollen Mengensteigerungen verhindert werden. Absenkungen gibt es auch bei sieben weiteren DRGs.
Über die Zentrumszuschläge gab es keine Einigung – hier wird nun die Schiedsstelle entscheiden. Über die Sicherstellungszuschläge hat der Gemeinsame Bundesausschuss inzwischen beschlossen. Die Fristen für Ab- und Zuschläge für die stationäre Notfallversorgung wurden um ein Jahr verlängert.
Statt des bisherigen Versorgungszuschlags erhalten die Krankenhäuser ab 2017 einen Pflegezuschlag.