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DGOU: Fallpauschalen-Abwertungen gehen zu Lasten der Patienten

Berlin. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e.V. (AE) sehen in den erneuten Kürzungen bei der Leistungsvergütung des Hüftgelenkersatzes und für zahlreiche Maßnahmen bei der Wirbelsäulen-Therapie die Patientensicherheit und die hohen Qualitätsstandards in der orthopädischen Versorgung gefährdet.
DGOU-Generalsekretär Professor Dr. Reinhard Hoffmann sagt dazu: „Die Folgen der seit Jahren anhaltenden Abwärtsspirale in der DRG-Preispolitik werden wir ohne Qualitätseinbußen kaum noch kompensieren können. Der Leidtragende ist zum Schluss der Patient. Die Menschen werden sich zukünftig wohl auf weniger hochwertige und innovative Therapie-Angebote, längere OP-Wartezeiten, noch schnellere Entlassungen aus der Klinik sowie Prothesen mit einer möglicherweise geringeren Haltedauer einstellen müssen.“


Das Krankenhausstrukturgesetz von 2016, das die aktuelle Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sollte den Patienten zugutekommen: Die Spezialisierung von Kliniken und die Qualität der Versorgung sollten gefördert werden. Nun ist das Gegenteil der Fall: Vor allem spezialisierte Fachkliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie mit einem hohen Qualitätsniveau und Therapiekonzepten für schwierige Fälle werden mit der aktuellen DRG-Abwertung empfindlich getroffen. Denn der DRG-Fallpauschalen-Katalog 2017 sieht zahlreiche Kürzungen vor. Für 2018 ist eine weitere Absenkung vorgesehen. Der AE-Generalsekretär und Vizepräsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) Professor Dr. Karl-Dieter Heller sagt: „Zu diesem Preis können wir die hohe Qualität unserer Versorgung nicht mehr halten. Insbesondere spezialisierte Kliniken, die die Kostenlücke über andere Fachbereiche nicht ausgleichen können, stehen damit mit dem Rücken zur Wand.“





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