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Drohender Substanzverlust in der Medizinischen Rehabilitation

Berlin. Rehabilitationseinrichtungen müssen sämtliche Kosten aus dem Vergütungssatz refinanzieren. Nur wenn auch – neben den Personal- und Sachkosten - die Investitionen in den Erhalt, die Entwicklung und die Modernisierung der Strukturen Berücksichtigung finden, können die Rehabilitationskliniken langfristig ihre Aufgaben erfüllen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass der Investitionsbedarf in den Rehabilitationskliniken in den nächsten fünf Jahren sehr hoch, die Finanzierung hingegen nicht gesichert ist. Es bedarf deshalb leistungsgerechter Vergütungssätze, fordern die Verbände der AG MedReha.


Mit der zweiten bundesweiten Befragung zum Investitionsbedarf in der medizinischen Rehabilitation konnte die Validität der ersten Untersuchung bestätigt werden. Die errechneten Beträge zeigen einen erheblichen zusätzlichen Investitionsbedarf zwischen 885 bis 1.029 Mio. EUR pro Jahr für die nächsten fünf Jahre. Es müssten Wege gefunden werden, um den drohenden Substanzverlust aufzuhalten, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das monistisch ausgestaltete Vergütungssystem in der Rehabilitation verlange neben einer ausreichenden Finanzierung der Betriebskosten auch eine entsprechende Finanzierung der Investitionen. Die Vergütung müsse den Leistungserbringern bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, ihre Aufwendungen zu finanzieren und ihren Versorgungsvertrag zu erfüllen. Bedarfsgerechte Investitionen in die Rehabilitation seien allein im Hinblick auf den volkswirtschaftlichen Mehrwert (Verhinderung von Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit) sinnvoll.
Bisher gebe es jedoch keine entsprechende Grundlage für die Kalkulation und Verhandlung von leistungsgerechten Vergütungssätzen für Rehabilitationsleistungen, welche diese erheblichen Investitionskosten entsprechend berücksichtige. Die Befragung zeige die negativen Folgen des intensiven Preiswettbewerbs im Reha-Markt. Viele Rehabilitationseinrichtungen lebten von der Substanz und verzichteten auf notwendige Investitionen. Dies führe mittel- und langfristig zwangsläufig zu Qualitätsverlusten und Strukturabbau. Neben den Leistungsträgern sei hier vor allem der Gesetzgeber gefordert, entsprechende Grundlagen zu schaffen, indem beispielsweise die Deckelung des Rehabudgets im Bereich der Rentenversicherung beseitigt und die Vereinbarung von Grundsätzen der Vergütung zwischen Leistungsträgern und den Spitzenverbänden der Leistungserbringer verbindlich eingefordert werde.





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