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Die Plattform Entgelt zum Kabinettsbeschluss des PsychVVG

Berlin. Die Plattform Entgelt – ein Zusammenschluss aus 22 Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden der in der Psychiatrie und Psychosomatik tätigen ärztlichen und nicht-ärztlichen Berufsgruppen – hat ihre Stellungnahme zum Kabinettsentwurf vom 3. August 2016 für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) veröffentlicht.


Der Gesetzesentwurf greife inhaltlich an einigen Stellen die von den Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden seit September 2015 immer wieder vorgelegten Konzepte und Stellungnahmen auf, bleibe jedoch gerade in den erfolgskritischen Punkten insgesamt weit hinter den Forderungen und Erwartungen der Plattform zurück. Insbesondere das Ziel, die Verhandlungspartner vor Ort zu stärken, um bedarfs- und leistungsgerechte Budgets zu vereinbaren, könne sich aufgrund der vorgelegten Regelungen ins Gegenteil verkehren, heißt es.
Im vorgelegten Gesetzentwurf bestehe aus Sicht der Plattform Entgelt für folgende Regelungen grundsätzlicher Korrekturbedarf:
Die Finanzierung von leistungsbezogenen und verbindlich vorgegebenen Personalressourcen muss nachhaltig sichergestellt werden, insbesondere Tarifsteigerungen müssen ausfinanziert werden.
Die Regelungen für berufsgruppenspezifische Nachweispflichten müssen differenziert werden.
Die Nichtbesetzung von verhandelten Stellen, bspw. aufgrund erfolgsloser Wiederbesetzung vakanter Stellen, darf nicht zu einer dauerhaften Absenkung der Budgetbasis führen.
Die ausführliche Stellungnahme, sowie zwei Beispielrechnungen zu „Refinanzierungslücken von Tarifkostensteigerungen“ auf www.dgppn.de.





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