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Positive Ansätze, doch grundsätzliche Fragen bleiben

Berlin. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen folge das Bundesgesundheitsministerium Forderungen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbände aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. In einer gemeinsamen Presseerklärung bewerten diese den Entwurf als wichtigen Schritt zu einem zukunftsfähigen Entgeltsystem für die Psychiatrie.
Es sei jedoch noch eine Vielzahl von grundsätzlichen Fragen offen. Diese müssten zwingend und umgehend geklärt werden, damit das angestrebte Ziel auch tatsächlich erreicht werden könne.


So müsse die gerade in der sprechenden Medizin entscheidende Personalbesetzung zwingend in voller Höhe und auch zukunftssicher sowie dynamisch-adaptiv durch die Krankenkassen finanziert werden. Das erfordere deutlich mehr Finanzmittel als das BMG derzeit hierfür veranschlage. Die Regelungen zur Abrechnung müssten bürokratiearm so ausgestaltet werden, dass sie in erster Linie an der Versorgungsnotwendigkeit ausgerichtet seien und den Krankenhäusern die Möglichkeit zu einer verlässlichen Planung geben. Die Fortführung einer Kalkulation auf der Basis des bisherigen PEPP-Systems und der geplante Krankenhausvergleich würden zu einem noch höheren Dokumentationsaufwand führen.





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