Berlin. Mit dem Referentenentwurf werde die Wende bei der Finanzierung der psychiatrischen und psychosomatischen stationären Leistungen vollzogen. Im Mittelpunkt müsse - im Interesse des Patienten - grundsätzlich der Finanzbedarf des einzelnen Krankenhauses stehen, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann.
Die Leistungen würden gemäß den Eckpunkten der Koalition nach dem Budgetprinzip finanziert. Das schaffe die Voraussetzungen dafür, dass die tatsächlichen Aufwendungen der Krankenhäuser auch in Zukunft die Höhe des Budgets und der Vergütung maßgeblich bestimmten. Das sei angesichts der Besonderheit der psychiatrischen Erkrankungen und des hohen Personalkostenanteils von großer Bedeutung, so Reumann.
Wichtig sei, dass Besonderheiten der regionalen Versorgungsaufträge und die für die Sicherstellung erforderliche Personalausstattung sachgerecht berücksichtigt würden. Die Krankenhäuser begrüßten deshalb, dass die den Kliniken vorgegebenen Personalausstattungen mit entsprechenden Refinanzierungsregelungen besser abgesichert werden sollen. Das schlage sich in den konkreten Formulierungen aber noch nicht ausreichend nieder.
Hinsichtlich des vorgesehenen Krankenhausvergleichs fordert Reumann, dass dieser keinen Automatismus für die Absenkung von Budgets und Vergütungen auslöse, sondern eine Orientierungsgröße sei, die Anpassungen in beiden Richtungen, also nach oben und unten, ermögliche. Es müssten zudem sämtliche Kosten, einschließlich Personalausstattungsvorgaben, einbezogen werden.
Vor dem Hintergrund der Neuausrichtung des Entgeltkataloges und im Hinblick auf die nur noch kurze (wenige Monate) verbleibende Vorbereitungszeit sei die vorgesehene verpflichtende Anwendung des neuen Systems zum 1. Januar 2017 eine nicht zielführende Vorgabe. Hier sei eine Verlängerung erforderlich.
Als kritisch wertet die DKG die erweiterten MDK-Prüfungen sowie Dokumentations- und statistische Berichtspflichten, die auch mit diesem Gesetzentwurf den Krankenhäusern zusätzlich auferlegt werden.