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Bundesrat will Datenweitergabe an Transplantationsregister vereinfachen

Berlin. Der Bundesrat forderte in seiner Plenarsitzung vom 13. Mai 2016 eine vereinfachte Datenweitergabe bei der Errichtung eines bundesweiten zentralen Transplantationsregisters. Bislang werden die Daten, die man für eine Transplantation benötigt, dezentral erfasst. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, diese Daten im zentralen Transplantationsregister zusammenzuführen.
Personenbezogene Daten sollten nach Meinung der Länderkammer dabei auch ohne Einwilligung von Organempfänger und Organlebendspender an das Transplantationsregister übermittelt werden dürfen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass diese Personengruppen nur fragmentarisch im Register erfasst würden.


Von einer unabhängigen Vertrauensstelle werden die personenbezogenen Daten vor der Aufnahme in das Register pseudonymisiert. Es ist vorgesehen, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte sowohl die Transplantationsregisterstelle als auch die Vertrauensstelle kontrolliert. Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt und wurde dem Bundestag bereits durch die Bundesregierung zugeleitet.





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