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Keine Unternehmen zur Bedienung kommerzieller Interessen

Berlin, 13. April - Das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) ist noch keine sechs Monate in Kraft, da findet im Bundestag die nächste Anhörung statt zum Thema Krankenhausfinanzen. Auch wenn die Anhörung auf einen Fraktionsantrag zurückgeht, so wird doch deutlich, dass mit dem KHSG das Problem fortbesteht. "Krankenhäuser gemeinwohlorientiert und bedarfsgerecht finanzieren", lautete der Antrag, in dem es im Kern um die Abschaffung der Fallpauschalen und einen einheitlichen Personalschlüssel in der Pflege ging. 

Der IVKK hat zu dem Antrag Stellung genommen und erklärt: Notwendig ist eine Reform, die materielle Eigennützigkeit als Handlungsmaxime neutralisiert. Hierzu sind ökonomisches Denken und das Verstehen von Zusammenhängen zwischen Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit notwendig. Denkbar sind über Fonds, Stiftungen und andere Ausgleichssysteme zahlreiche Ansätze, denen ein Element eigen ist: die Bereitstellung etwaiger Überschüsse zum gemeinen Nutzen! 

Krankenhäuser sind Unternehmen zur Erfüllung der grundgesetzlich garantierten Daseinsvorsorge und keine Unternehmen zur Bedienung kommerzieller Interessen

Die Stellungnahme des IVKK im Wortlaut finden sie hier: [PDF]





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