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Neustart für Psych-Entgeltsystem

Berlin. Die Argumente der Fachleute sind schließlich doch auf fruchtbaren Boden gefallen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat eine grundlegende Änderung des geplanten neuen Entgeltsystems für die Psychiatrie und Psychosomatik angekündigt und dafür entsprechende Eckpunkte vorgelegt. Damit ist das pauschalierende System PEPP, das in 2017 verpflichtend eingeführt werden sollte, vom Tisch. Im Mittelpunkt des neu geplanten Konzeptes steht nun der Finanzierungsbedarf jedes einzelnen Krankenhauses.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte, dass der ursprünglich vorgesehene Weg zu landeseinheitlichen Preisen für die verschiedenen psychiatrischen Leistungskategorien nicht weiter verfolgt wird.


DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum betonte, nur im budgetorientierten Ansatz könne gewährleistet werden, dass die Vorhaltungen der Kliniken, insbesondere Besonderheiten der regionalen Versorgungsaufträge und die für die Sicherstellung erforderlichen Personalausstattungen, sachgerecht berücksichtigt würden. Damit sei zugleich entschieden worden, dass die Weiterentwicklung der psychiatrischen Entgeltkataloge einer grundsätzlichen Revision zu unterziehen sei. "Dazu gehören aus der Sicht der Krankenhäuser eine deutliche Entbürokratisierung und Vereinfachung des Leistungsverzeichnisses. Die vorgesehenen Neuregelungen zur besseren Berücksichtigung der medizinischen Kosten und des Personalbedarfs im Kalkulationsverfahren müssen allerdings um entsprechende Finanzierungsregelungen für die konkreten Budgetverhandlungen vor Ort ergänzt werden. Was kalkuliert wird, muss am Ende auch über die Budgets finanziert werden", machte Baum deutlich.
Die Krankenhäuser seien grundsätzlich bereit, sich der mit dem Entgeltsystem geforderten Transparenz über Leistungen und Kosten zu stellen. Der nunmehr vorgesehene Krankenhausvergleich dürfe allerdings nicht dazu führen, dass die Krankenhäuser in einer Abwärtsspirale an die am härtesten durchrationalisierten Kostenstrukturen angepasst würden. Vielmehr müsse der Krankenhausvergleich gewährleisten, dass die Besonderheiten der einzelnen Krankenhäuser auch berücksichtigt werden.
Begrüßt wird von der DKG auch die vorgesehene Erweiterung des Leistungsspektrums der Krankenhäuser in den häuslichen Bereich der Patienten (Home-Treatment). Damit würden Betreuungs- und Versorgungssprünge im bisherigen System überwunden.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) erklärte, die vorgestellten Eckpunkte eröffneten die Chance für eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Die Vorbehalte gegen das neue System waren so groß, dass die DGPPN gemeinsam mit 19 Fachgesellschaften und Verbänden im letzten Herbst eine Alternative vorgelegt hat. „Unsere Kritik wurde gehört. Die Eckpunkte zur Entwicklung eines neuen Psych-Entgeltsystems, welche das Bundesgesundheitsministerium und führende Gesundheitspolitiker der Koalition vorgestellt haben, tragen den Bedürfnissen von Menschen mit psychischen Erkrankungen Rechnung. Endlich sind die festen, diagnosebezogenen Tagesentgelte, auf denen das PEPP-System basiert hätte, kein Thema mehr“, erklärt der zukünftige Präsident der DGPPN, Prof. Arno Deister aus Itzehoe.  
Das neue Entgeltsystem soll nun als Budgetsystem für stationäre und teilstationäre Leistungen ausgestaltet und weiterhin krankenhausindividuell verhandelt werden, wodurch auf die strukturellen Besonderheiten in den Regionen eingegangen werden kann. Gleichzeitig sehen die Eckpunkte vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verbindliche Vorgaben für die personellen Mindestausstattungen in den Krankenhäusern festlegt – und zwar auf Basis der Psychiatrie-Personalverordnung und der wissenschaftlichen Behandlungsleitlinien. Damit seien zentrale Forderungen der DGPPN erfüllt.





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