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Pflegestärkungsgesetz II beschlossen

Berlin. Der Bundestag hat das Pflegestärkungsgesetz II beschlossen. In dessen Rahmen wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert. Damit sind erhebliche Leistungsverbesserungen verbunden.
Mit dem Gesetz werden neue Einstufungskriterien eigeführt. Es gibt künftig fünf Pflegestufen, innerhalb deren nicht nur physische, sondern auch psychische Einschränkungen erfasst werden. Besser unterstütz und abgesichert werden pflegende Angehörige. Dem Grundsatz „Reha vor Pflege“ wird mehr Geltung verschafft – der medizinische Dienst wird verpflichtet, ein bundeseinheitliches, strukturiertes Verfahren für die Reha-Empfehlungen anzuwenden. Bewohner von Pflegeheimen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote. Dafür müssen die Heime entsprechende Vereinbarungen mit den Pflegekassen schließen.


Zur Finanzierung der zusätzlichen Leistungen wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent angehoben, für Kinderlose auf 2,8 Prozent.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft, die Umstellung auf das neue Begutachtungsverfahren sowie der Leistungsbeträge erfolgen zum 1. Januar 2017.





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