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KHSG im Bundestag: IVKK lehnt Kommerzialisierung ab

Berlin. Zur Anhörung über den Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) am 7. September hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages auch den Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. geladen. Für den Verband wird der Vorsitzende Bernhard Ziegler teilnehmen. Die schriftliche Stellungnahme des IVKK fordert, den auf Kapitalrendite und Gewinnmaximierung ausgerichteten Betrieb von Krankenhäusern gesetzlich auszuschliessen. Grundlage dieses Kommerzialiserungsverbotes ist die nach Artikel 1 Grundgesetz garantierte Unantastbarkeit der Menschenwürde, die es verbietet, die Gesundheit eines Menschen zum Produktionsfaktor eines kommerziellen Wirtschaftsbetriebes herabzustufen. Ebenfalls fordert der IVKK, Krankenhäuser vom Geltungsbereich des Wirtschaftskartellrechtes auszunehmen.

Die ausführliche Stellungnahme ist hier zum Download abrufbar [PDF]





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