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Ministerin Steffens: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in NRW perfekt

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen führt als erstes Flächenland eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge (G-Karte NRW) ein. Sie soll die Voraussetzungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen und zur Entlastung der Kommunen schaffen. Gesundheitsministerin Barbara Steffens erklärte: „Flüchtlinge, die akute Schmerzen haben oder krank sind, sollen künftig direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen können – wie jeder andere Mensch in Deutschland auch.“ Kommunen könnten durch die Einführung der G-Karte NRW ihren bürokratischen Aufwand bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge reduzieren.

Eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V wurde mit den Verantwortlichen von sieben Krankenkassen unterzeichnet.
Durch diese Vereinbarung werde die Gesundheitsversorgung der Asylbewerberinnen und -bewerber eindeutig verbessert, sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest. Jeder bekomme eine Gesundheitskarte und damit sei allen gedient: Der Hilfebedürftige werde diskriminierungsfrei versorgt, die Ärzte und Krankenhäuser bekämen die Leistungen unkompliziert und zuverlässig ohne zusätzliche Bürokratie bezahlt. Die Kommunen brauchten keine neuen und teuren Strukturen aufzubauen. Gleichzeitig könnten sie sicher sein, dass die Versorgung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolge. Die Beitragszahler würden hierdurch nicht belastet, weil die Kosten über Steuermittel von den Kommunen bezahlt würden.

Bisher müssen Flüchtlinge in der Regel innerhalb von bis zu 15 Monaten nach ihrer Ankunft in einer Kommune jeweils erst einen Behandlungsschein bei der örtlichen Behörde beantragen, bevor sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen dürfen. Dabei sollen Beschäftigte der Kommunen über die Behandlungsnotwendigkeit entscheiden. Kommunen, die der Vereinbarung über die G-Karte NRW beitreten, können künftig für die ihnen zugewiesenen Flüchtlingen sofort bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Gesundheitskarte beantragen, die eine Inanspruchnahme medizinischer Hilfe ohne bürokratische Umwege ermöglicht, und dabei die Erfahrung der Krankenkasse bei der Gesundheitsversorgung nutzen.

Weitere Kassen können der Vereinbarung beitreten. Der Umfang der gesundheitlichen Versorgung ist bundesgesetzlich durch das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.





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