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Länderkammer billigt GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Berlin. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde Bundespräsident Joachim Gauck zur Ausfertigung zugeleitet. Der Bundesrat billigte den Beschluss des Bundestages in seiner Sitzung am 10. Juli 2015. Das Gesetz tritt in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.


In einer begleitenden Entschließung bedauern die Länder, dass die Vorschläge des Bundesrates zur Mitwirkung der Länder im Innovationsausschuss und vor der Entscheidung über konkrete Förderanträge nicht berücksichtigt wurden. Die im Gesetz vorgesehene Rückführung nicht ausgegebener Haushaltsmittel des Innovationsfonds an den Gesundheitsfonds und die Krankenkassen halten sie für nicht zielführend. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung daher auf, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bei der geplanten Förderung von neuen Versorgungskonzepten über den Innovationsausschuss zeitnah zu regeln. Zudem sei die Übertragbarkeit unverbrauchter Haushaltsmittel des Innovationsfonds gesetzlich auszugestalten.
Das Gesetz soll die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung und die medizinische Betreuung in strukturschwachen Regionen verbessern. Die neuen Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten sollen die Situation in unterversorgten ländlichen Gebieten gezielt verbessern und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren reduzieren. Um die hausärztliche Versorgung zu stabilisieren, wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Hinzu kommen 1.000 Weiterbildungsstellen bei Fachärzten. Auch bei der ärztlichen Vergütung soll der Versorgungsaspekt künftig eine stärkere Rolle spielen. Von den kassenärztlichen Vereinigungen einzurichtende Terminservicestellen sollen sicherstellen, dass Versicherte künftig innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten.





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