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DKG: Bessere Versorgung alter Menschen wird verhindert

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisierte die Schiedsstellenentscheidung über geriatrische Ambulanzen an Krankenhäusern. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte, es sei unverständlich und nahezu unerträglich, wie Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband die qualifizierte ambulante Versorgung für ältere Patienten mit Bewegungsstörungen, Altersschwindel, Demenz oder Inkontinenz systematisch ausbremsten. Die eigens zur Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten dieser Patienten in der vergangenen Legislaturperiode geschaffenen gesetzlichen Regelungen (§ 118a SGB V) zur Zulassung der Krankenhausambulanzen würden damit schlichtweg ignoriert.


Während der Gesetzgeber wolle, dass die spezialisierten Behandlungskompetenzen der Krankenhausambulanzen zur direkten Versorgung der Patienten genutzt würden, sehe der Beschluss nun vor, dass die Ambulanzen der Krankenhäuser nur Behandlungskonzepte für niedergelassene Ärzte erstellen dürften und die konkrete Behandlung geriatrischer Patienten dann ausschließlich von niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden dürfe. Den spezialisierten geriatrischen Institutsambulanzen der Krankenhäuser werde die ambulante Behandlung nicht einmal im Ausnahmefall erlaubt. Baum: „Hier ist jetzt der Gesetzgeber gefordert, die Zulassung der Krankenhäuser direkt aus dem Gesetz heraus festzulegen."





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