Berlin. Der Referentenentwurf für das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist in die Ressortabstimmung gegeben worden. Damit sollen auch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsassessment für Pflegeheime verankert werden. In Verbindung mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden.
Die gesamte Reform wird vermutlich deutlich teurer, als zunächst angegeben. Die mit der Beitragssatzerhöhung generierten fünf Mrd. Euro zusätzlich werden nicht ausreichen. Aus dem Referentenentwurf geht hervor, dass aus der Rücklage der Pflegeversicherung noch einmalig 4,4 Mrd. Euro entnommen werden sollen. Bei der Umstellung von drei auf fünf Pflegegrade soll eine Art Bestandsschutz gelten. Jeder Bedürftige hat außerdem das Recht, sich neu begutachten zu lassen. Ergibt sich dabei eine Höherstufung, wird diese gewährt. Bei einer niedrigeren Einstufung dagegen soll es keine Anpassung nach unten geben. Erwartet wird eine Steigerung der Berechtigtenzahl um eine Million von 2,7 auf vermutlich 3,2 Millionen Anspruchsberechtigte.
Vorgesehen ist außerdem, dass der Eigenanteil der Heimbewohner nicht mehr vom Pflegegrad abhängig sein soll. Er wird bundesweit vereinheitlicht.
Der Referentenentwurf soll im August im Bundeskabinett beraten werden. Das Gesetz soll 2017 in Kraft treten.