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Ärztetag: Länder müssen Investitionsverpflichtungen erfüllen

Frankfurt am Main. Der 118. Deutsche Ärztetag hat sich Mitte Mai mit einer Vielzahl von Themen beschäftigt und auch entsprechende Beschlüsse gefasst. Mit Blick auf die geplante Krankenhausreform forderte das Ärzteparlament die Länder auf, endlich ihren Investitionsverpflichtungen für die Kliniken nachzukommen. Die Verpflichtung der Länder, mindestens den Durchschnitt ihrer Förderung der Jahre 2012 bis 2014 fortzuführen, bedeute, dass die unbestritten unzureichende Finanzierung beibehalten werde. Notwendig sei zudem eine Neukonzeption des DRG-Fallpauschalensystems, unter anderem im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung von steigenden Ausgaben zum Beispiel durch Tarifanpassungen. Erforderlich sei eine volle Refinanzierung der Personalkostensteigerungen im Krankenhaus.


Der Gesetzgeber wurde auch aufgefordert, zentrale Maßnahmen des geplanten GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes zu überarbeiten, bzw. zu revidieren. Dabei ging es insbesondere um den geplanten Zwangsaufkauf von Vertragsarztsitzen, die Einrichtung von Terminservicestellen und die geplante Zweitmeinungsregelung. Alle würden massiv in die Kompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung eingreifen.
Bei der Umsetzung der angekündigten Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen forderten die Abgeordneten praxisnahe und patientenorientierte Lösungen. Zwar sei es möglich, die Rahmenbedingungen für gute Qualität bundeseinheitlich zentral zu gestalten. Unerlässlich sei jedoch die Expertise der Ärztekammern systematisch miteinzubeziehen. Bedenklich sei, dass die Qualitätsindikatoren in erster Linie als Messinstrument für finanzielle Zu- und Abschläge genutzt werden sollen. Damit gehe es nicht vorrangig um die Verbesserung der Patientenversorgung, sondern um die Einführung eines zusätzlichen Steuerungsinstrumentes für die Krankenkassen, so der Ärztetag.
Intensiv befasste sich der Ärztetag auch mit der Förderung des ärztlichen Nachwuchses. Die Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern werden aufgefordert, den im Koalitionsvertrag angekündigten Masterplan Medizinstudium 2020 zügig umzusetzen. Dabei gehe es vor allem um ausreichend Mittel für Forschung und Lehre, angemessenere Auswahlverfahren bei der Studienplatzvergabe und die Stärkung der Rolle der Allgemeinmedizin im Studium.
Der Ärztetag stimmte der Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) zu. Geändert wurde u.a. die Regelung zum Einsichtnahmerecht der Patienten in die ärztliche Dokumentation. Weiteres Thema war die Kommunikation zwischen Patient und Arzt. Das Ärzteparlament sprach sich dafür aus, die Kommunikation mit Patienten stärker in die Aus- und Weiterbildung von Ärzten zu integrieren.





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