Berlin. Die Verhandlungen zum Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschafts-Abkommen TTIP haben auch die Ärzte auf den Plan gerufen. „Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen in Fragen der Gesund¬heitspolitik und der Ausgestaltung der Gesundheitssysteme ihre Souveränität behalten. Wir fordern daher eine Positivliste, die klarstellt, dass TTIP keine Anwendung auf das Gesundheitswesen und die Heilberufe findet.“ Hinter der Forderung stehen die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundeszahn¬ärzte¬kammer, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).
Eine entsprechende Forderung hatte auch der Interessenverband der Kommunalen Krankenhäuser bereits vor einem Jahr gestellt.
Die Behandlungsqualität, der schnellen Zugang zur Gesundheitsversorgung und das hohe Patientenschutzniveau in Deutschland und der Europäischen Union (EU) dürften durch Freihandelsabkommen nicht beeinträchtigt werden, heißt es in der Erklärung. Verwiesen wird darauf, dass in der EU die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung gewahrt werden muss. Gesundheitsdienstleistungen seien allgemeinwohlbezogen und schützenswert. Sie seien nicht mit markt¬orientierten Dienstleistungen gleichzusetzen.
Die Rechte der Patienten, die Freiberuflichkeit von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern sowie die Kompetenzen ihrer Selbstver¬waltungsorgane dürften nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden, so die Ärzteverbände. Sie verweisen auf das weitgehend selbstverwaltete und auf das Gemeinwohl gerichtete Gesundheitswesen in Deutschland, das sich deutlich vom marktwirtschaftlich geprägten in den USA unterscheide. Die Schutzmechanismen, wie Zulassungsvoraussetzungen für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte, die Bedarfsplanung oder der Sicherstellungsauftrag der Körperschaften dürften durch das Abkommen nicht aufgehoben werden.