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Länder machen 80 Änderungsvorschläge

Berlin. Die Länder haben sich am 6. Februar u.a. mit den Regierungsplänen zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz befasst und schlagen über 80 Änderungen vor. Der Bundesrat will mehr Einfluss auf das Versorgungsstärkungsgesetz nehmen. Bisher gilt das VSG allerdings nach Lesart der Bundesregierung als nicht zustimmungspflichtig durch die Länderkammer. Grundsätzlich ist der Bundesrat für das Gesetz, möchte aber Änderungen in verschiedenen Details. Dazu gehören die Terminservicestellen. Hier sollen die KVen mehr Zeit für deren Umsetzung bekommen. Außerdem sollen eigene Lösungen der Länder Vorrang haben. Konkreter gefasst werden soll auch die Aufkaufregelung für Arztsitze. So soll nach den Wünschen des Bundesrates u.a. die Grenze, ab wann ein Arztsitz aufgekauft werden muss, von bisher 110 Prozent des Versorgungsgrads deutlich angehoben werden.


Haushaltshilfen wollen die Länder als verpflichtende Kassenleistung vorsehen, wenn ein Arzt bescheinigt, dass Versicherte aufgrund einer akuten schweren Erkrankung nicht in der Lage sind, ihren Haushalt zu führen. Sie fordern, die hausarztzentrierte Versorgung weiter zu stärken und langfristig zu sichern. Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit sollten stärker gefördert werden, weil trotz qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung immer noch Patienten durch vermeidbare Fehler in Diagnostik, Behandlung und Pflege zu Schaden kämen.
Der Bundesrat verlangt rechtliche Grundlagen für die Krankenkassen, um externe „Hilfsmittelberater“ beauftragen zu können. Diese sollen die Kassen bei medizinisch komplexen Fragen unterstützen.
Die Länder wollen verhindern, dass die geplante Nutzenbewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen negative Auswirkungen auf den Investitionsstandort Deutschland hat. Die Medizintechnik sei eine sehr wichtige Investitionsbranche mit erheblichem Beschäftigungs- und Wachstumspotenzial. Innovationen in der Medizintechnik dürften nicht behindert werden, heißt es in der Stellungnahme.
Anders als die Bundesregierung hält der Bundesrat das geplante Gesetz für zustimmungsbedürftig, weil es die Länder zu geldwerten Dienstleistungen gegenüber Dritten verpflichtet.
Umfangreich nahmen die Länder auch Stellung zum Entwurf eines Präventionsgesetzes. Sie sehen auch hier noch Verbesserungspotenzial. Sie wollen u.a., dass die Pflegekassen ihre Ausgaben für Leistungen zur Prävention Pflegebedürftiger von bisher 0,30 auf 0,70 Euro pro Versichertem – und damit von insgesamt 21 auf 49 Millionen Euro – anheben.
Der Bundesrat hält es überdies für erforderlich, die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen in einem künftigen Gesetzgebungsverfahren durch Ergänzung eines präventiven Ansatzes aufzuwerten. Er plädiert auch dafür, die Dauer des Anspruchs auf Hebammenhilfe auf insgesamt sechs Monate zu verlängern. Die Länder haben die Bundesregierung zudem gebeten, den Stellenwert einer gesundheitsförderlichen Ernährung angemessen zu berücksichtigen und hierfür im weiteren Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen vorzuschlagen. Den Umstand, dass das Gesundheitsförderungspotenzial vor und nach einer Geburt bisher zu wenig Berücksichtigung fand, sehen sie mit Sorge. Auch hier bitten sie, entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen.





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