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DKG: Infektionsprophylaxe braucht konzertierte Aktion

Berlin. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat zum Thema Krankenhausinfektionen durch multiresistente Keime beraten. Anlass war der „Fall Kiel“. Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), erklärte dazu:
Der „Fall Kiel“ zeige, dass trotz konsequenter Einhaltung von Hygienemaßnahmen das Risiko einer Erregerübertragung nicht ausgeschlossen werden könne. Die Infektionsdiskussion müsse dringend versachlicht werden. Notwendig sei ein konzertiertes Zusammenwirken aller Beteiligten. Für die Kliniken habe Infektionsprophylaxe schon seit Jahren allerhöchste Priorität. Es seien viele Verbesserungen erreicht worden. Mehr Infektionsvermeidung wäre aber möglich, wenn alle auch konsequent dazu beitragen würden.


Infektionsprophylaxe brauche Investitionen in bauliche und sanitäre Ausstattungen. Dazu müssten die Investitionsmittel auch bereitgestellt werden.
Die vom Robert Koch-Institut (RKI) benannten Risikogruppen würden vor einer Krankenhausbehandlung getestet und wenn notwendig, entsprechend vorbehandelt. Die Krankenhäuser seien bereit, den Kreis der Risikogruppen deutlich auszuweiten oder alle Patienten zu testen. Sie müssten aber in die Lage versetzt werden, die Patienten vorzubehandeln und zu isolieren. Dies erfordert deutlich mehr Raumkapazitäten in den Krankenhäusern. Auch dafür seien mehr Investitionsmittel erforderlich. Die Diskussionen über Auslastungsquoten von Krankenhausbetten und den Abbau von Krankenhäusern müssten diese Aspekte stärker berücksichtigen.
Die Krankenhäuser erwarteten auch von den Krankenkassen deutlich mehr Unterstützung. Baum verwies darauf, dass der GKV-Spitzenverband 2014 im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verhinderte, dass niedergelassene Ärzte deutlich erweiterte Möglichkeiten zum Erkennen und Behandeln von Patienten mit multiresistenten Keimen vor Beginn eines geplanten Krankenhausaufenthaltes an die Hand bekommen haben. Auch die Auslösekriterien für die Testung einer Infektionsbesiedelung seien hinter den RKI-Kriterien (KRINKO) zurückgeblieben. „Während also die Krankenhäuser nach den Maßstäben der KRINKO-Kommission arbeiten, verweigerte der GKV-Spitzenverband die KRINKO-Kriterien zum Bestandteil der leistungsrechtlichen Regelungen zu machen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, erklärte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Er forderte die Einführung einer klaren Finanzierungsregelung, mit der die Testung und Vorbehandlung für alle Patienten vergütet wird. Die Testung und Behandlung aller ca. 18 Millionen Krankenhauspatienten kostet rund 1 Milliarde Euro. Angesichts der jährlichen Investitionslücke von etwa drei Milliarden Euro und einer Quote von 40 Prozent Krankenhäusern mit roten Zahlen könnten die Krankenhäuser das nicht allein schultern. Infektionsprophylaxe müsse zentraler Eckpunkt der Krankenhausreform werden.





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