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Eckpunkte zur Krankenhausreform vorgelegt

Berlin. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat kurz vor dem Jahresende ihre angekündigten Eckpunkte für eine Krankenhausreform vorgelegt. Die Reaktionen darauf reichen von positiv bis in vielen Punkten kritisch. Klar ist: Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält weitere umfangreiche Aufgaben, Bürokratie wird nicht abgebaut – im Gegenteil – notwendige Strukturreformen sind in Trippelschritten geplant.


Ziel der Reform soll eine qualitätsorientierte Vergütung der Krankenhäuser sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dafür bis Ende 2016 einen Katalog von Leistungen vorlegen, für deren Erbringung Zu- oder Abschläge gewährt werden. Deren Ausgestaltung vereinbaren die Vertragsparteien auf Bundesebene. Stellen sich Qualitätsmängel bei bestimmten Leistungen heraus, haben die betreffenden Krankenhäuser ein Jahr Zeit, diese zu beheben, bevor die Abschläge erhoben werden.
Der GBA soll außerdem bis Ende 2016 Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erarbeiten, die von den Ländern für die Krankenhausplanung genutzt werden können, aber nicht müssen. Sie können auch eigene Indikatoren nutzen. Kranken¬häuser, die ihre Leistungen nicht ausreichend qualitätsgesichert erbringen, können aus dem Krankenhausplan genommen werden.
Der GBA bekommt zudem die Aufgabe, vier planbare Leistungen festzulegen, für die Krankenkassen und Krankenhäuser spezielle Qualitätsverträge abschließen können – ein Modellversuch für im Grunde selektives Kontrahieren.
Vorgeschlagen wird von der Arbeitsgruppe ein Pflegestellenförderprogramm im Umfang von 660 Millionen Euro ausschließlich für Pflegekräfte, die am Patienten tätig sind. Eine Expertenkommission soll bis Ende 2017 prüfen, ob in den DRGs der Pflegebedarf für demente, pflegebedürftige und behinderte Patienten leistungsgerecht abgebildet ist.
Maßnahmen zur Mengensteuerung sind erst ab 2017 vorgesehen. Diese sollen von der Landes- auf die Krankenhausebene verlagert werden. Ab 2017 sollen sich Mehrleistungsabschläge nicht mehr absenkend auf den Landesbasisfallwert auswirken, sondern nur noch für das jeweilige Krankenhaus zu berücksichtigen sein.
Geplant ist die Bildung eines Strukturfonds mit dem Ziel, den Abbau von so genannten Überkapazitäten, die Konzentration von Krankenhausstandorten und Umwandlung von Kliniken in ambulante Einrichtungen zu fördern. Dafür wollen Bund und Länder aus dem Gesundheitsfonds einmalig 500 Mio. Euro verwenden, die Länder sollen ebenfalls 500 Mio. Euro dazugeben. Länder, die das nicht tun, erhalten auch keine Mittel aus dem Fonds. Um die Mittel für die vorgesehenen Maßnahmen zu erhalten, müssen die Länder Anträge an das Bundesversicherungsamt stellen. Die Mittel werden im Einvernehmen mit den Krankenkassen vergeben.
Bedarfsnotwendige Krankenhäuser, die mit Fallpauschalen nicht kostendeckend zu finanzieren sind, können Sicherstellungszuschläge für die Vorhaltung bestimmter Kapazitäten erhalten. Dabei geht es nicht um einzelne Leistungsbereiche, sondern um das Gesamtdefizit.
Fortgesetzt werden soll die Konvergenz der Landesbasisfallwerte zu einem bundeseinheitlichen Basisfallwert ab dem Jahr 2016. Der jährlich vom Statistischen Bundesamt zu errechnende Orientierungswert soll ab 2018 die tatsächliche Ausgabenentwicklung abbilden und dann nicht mehr nur anteilig wirksam werden.
Mehr Kontrollmacht erhält der Medizinische Dienst – er darf unangemeldet kontrollieren, ob die Qualitätsvorgaben des GBA umgesetzt werden.
Welche Krankenhäuser an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, sollen die Länder festlegen. Diese Häuser erhalten dann Zuschläge entsprechend der dafür vorgehaltenen Strukturen. Für Häuser, die nicht teilnehmen, sind Abschläge vorgesehen.
Auf bestimmte Fachbereiche spezialisierte Zentren, die sich durch ihre hohe medizinischer Kompetenz und Ausstattung von anderen Krankenhäusern abheben, sollen Zuschläge erhalten, deren Höhe von den Vertragsparteien vor Ort vereinbart wird.
Für die Universitätskliniken gibt es keine pauschalen Zuschläge, sie erhalten mehr Geld vor allem für die Notfallversorgung, für Zentren und besondere Qualität.
Ein spezieller Teil der Qualitätsberichte der Krankenhäuser muss besonders patientenrelevante Informationen übersichtlich darstellen.
Für die Kalkulation der Fallpauschalen erarbeitet das InEK ein Konzept für eine neue, repräsentative Kalkulationsgrundlage. Die Selbstverwaltungspartner werden ermächtigt, dafür geeignete Krankenhäuser auszuwählen, für die eine Teilnahme an der Kalkulation dann verbindlich ist.
Für die Patienten bringe die Reform einen deutlichen Gewinn an Behandlungsqualität, erklärte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, die in 2014 Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder war.
Begrüßt wurde das Eckpunktepapier auch vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Politik erkenne damit den Reformbedarf zum Um- und Abbau der Überkapazitäten an.

 

Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. hatte sich zuvor mit einer Stellungnahme grundsätzlich an die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gewendet. Darin plädierte der IVKK für eine grundsätzliche Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung. Lesen Sie hier die Stellungnahme des IVKK im Wortlaut.





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