SKIP TO CONTENT

Nachricht

Präventionsgesetz – nächster Versuch

Berlin. Ebenfalls vom Bundeskabinett beschlossen wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz). Das Gesetz orientiert sich sehr stark am letzten – seinerzeit gescheiterten – Gesetzentwurf. Ziel ist, Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe der Sozialversicherungsträger und der Akteure in Ländern und Kommunen zu gestalten. Darüber hinaus sollen betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger verknüpft, die Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und das Impfwesen gefördert werden.


Dafür sollen die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung mehr als verdoppelt werden. Der derzeitige Ausgabenrichtwert von 3,09 Euro wird auf sieben Euro angehoben, so dass die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention investieren müssen. Mit den Leistungen der Pflegekassen von rund 21 Millionen Euro für die Unterstützung gesundheitsförderlicher Verhältnisse in den Pflegeeinrichtungen stehen damit zukünftig insgesamt jährlich etwa 511 Millionen Euro der Kranken- und Pflegekassen für primärpräventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.





SKIP TO TOP