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DBRD: Negativentwicklung vorprogrammiert

Offenbach a. d. Queich. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) warnt: Wenn nicht unverzüglich die Landespolitik Einhalt gebietet, droht eine beispielslose Negativentwicklung im Nordrhein-Westfälischen Rettungsdienst. Gründe seien mangelnde Fachkenntnis und mangelnde Umsetzungsbereitschaft in den Behörden. Anstatt die anstehende Novellierung des Rettungsdienstgesetzes für eine zukunftssichere und patientenzentrierte Entwicklung zu nutzen, werde von verschiedenen Seiten der in anderen Bundesländern übliche Fortschritt mit allen Mitteln zu verhindern versucht.


Die Kritik u.a.: Es sei lediglich ein Lehrgang über 80 Stunden in NRW immer noch ausreichend, um als Arzt im Rettungsdienst tätig zu werden und Notfallpatienten im lebensbedrohlichen und äußerst kritischen Zustand versorgen zu wollen. Notärzte in der Präklinik arbeiteten ohne mögliche Hilfestellung durch erfahrene Fachärzte. Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin sei daher als absoluter Mindeststandard anzusehen. Alle anderen Bundesländer hätten die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ in ihren Gesetzen verankert und umgesetzt, bei der zumindest eine längere praktische Ausbildung sowie eine Prüfung bei der Ärztekammer verpflichtend seien.
Die Feuerwehren in NRW verfolgten mit Unterstützung des Landkreistages, des Städtetages, der komba-Gewerkschaft, des Unternehmerverbands der privaten Rettungsdienste und anderer das Ziel, den Notfallsanitäter verpflichtend erst ab 2030 als verantwortliche Einsatzkraft auf dem Rettungswagen einzusetzen. Das höhle die Bestrebungen des Bundesgesetzgebers aus, schnellstmöglich eine Qualitätserhöhung des Rettungsdienstes durch die Einführung des Notfallsanitäters zu erreichen.

Der Verband verweist darauf, dass nach Einführung des neuen Berufsbildes Notfallsanitäter zum 1. Januar 2014 das Rettungsassistentengesetz am 31.12.2014 planmäßig außer Kraft tritt. Die bis dato zweijährige Ausbildung wird durch die deutlich erweiterte dreijährige Ausbildung ersetzt. Da Nordrhein-Westfalen bisher als eines von wenigen Bundesländern die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes noch nicht ausreichend vollzogen habe und vor einem Fachkräftemangel stehe, versuche man nun eine bisher nie dagewesene Kapriole. Man wolle eine noch in 2014 begonnene Rettungssanitäterausbildung als Beginn einer Rettungsassistentenausbildung anrechnen. Dies würde dann nach diesem Rechtsverständnis den Beginn einer Rettungsassistentenausbildung auch über den 31.12.2014 hinaus, in 2015, ermöglichen. Ob diese Rechtsauffassung auch vor einem Gericht Bestand habe, sei ggf. zu prüfen.
Obwohl auf Landesebene vor über einem Jahr eine Expertenkommission eingesetzt worden sei, gebe es bisher keine flächendeckende Umsetzung der notwendigen Ergänzungsprüfungen für jetzige Rettungassistenten. Den Grund hierfür sieht der BVRD in Kompetenzprobleme innerhalb der verschiedenen beteiligten Behörden.
Das Fazit des Verbandes: Diese Zustände führten zu einer nicht mehr zeitgemäßen Patientenversorgung - und das im bevölkerungsreichsten Bundesland. Dagegen müsse kurzfristig etwas unternommen werden, im Sinne der Patienten und der derzeitigen und zukünftigen Rettungsdienstmitarbeiter.
Der DBRD ist die berufsständische Vertretung des deutschen Rettungsfachpersonals.





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