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Referentenentwurf für Präventionsgesetz

Berlin. Der inzwischen vierte Anlauf: Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf für ein Präventionsgesetz vorgelegt. Ab dem Jahr 2016, so der Plan, sollen mehr als 500 Mio. Euro für Krankheitsvorbeugung und Gesunderhaltung ausgegeben werden. Das Geld soll von den Krankenkassen kommen. Sie sollen statt bisher 3,50 Euro je Versicherten dann sieben Euro zur Verfügung stellen. Je 140 Mio. Euro im Jahr fließen in betriebliche Vorsorgeprojekte und „Lebenswelten“, wie etwa Schulen. Drei Euro je Versicherten dürfen die Krankenkassen für eigene Präventionsprojekte behalten. Auch die privaten Krankenkassen werden – für eine freiwillige Mitfinanzierung - mit 18 Mio. Euro zur Kasse gebeten. Eine verpflichtende finanzielle Beteiligung ist auch für die Pflegeversicherung vorgesehen.


Ärzte können Bescheinigungen ihren Patienten Bescheinigungen für eine individuelle Verhaltensprävention ausstellen. Die U-Untersuchungen für Jugendlich werden erweitert.
Der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist die Federführung für die Projekte zugedacht. Dafür erhält sie 35 Mio. Euro von den Krankenkassen. Diese sollen ihre Präventionsprogramme künftig auch zertifizieren lassen.
Eine Präventionsstrategie soll erarbeitet werden, die neben der Schaffung einer nationalen Präventionskonferenz sowie einem Präventionsforum den Rahmen für Präventionsprojekte bilden. Die Geschäftsführung der Konferenz wird ebenfalls der BZgA übertragen. Es wird also auch neue Bürokratie geschaffen.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig durch die Bundesländer. Das Kabinett will darüber noch im Dezember beschließen.





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