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Erste Stufe der Pflegereform beschlossen

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober das Pflegestärkungsgesetz I beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrates, der im November tagt, soll es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es ist das erste Paket einer geplanten Pflegereform. Es enthält umfangreiche Leistungsausweitungen in Höhe von 2,4 Mrd. Euro sowie die Bildung eines Vorsorgefonds, in den jährlich 1,2 Mrd. Euro fließen. Dafür steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab Januar nächsten Jahres um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent des Einkommens (Kinderlose zahlen 2,6 Prozent).


Insgesamt sollen 1,4 Mrd. Euro in die ambulante Pflege und eine Mrd. Euro in die stationäre Pflege fließen. Viele neue Leistungen sollen Demenzkranken zugutekommen, die bisher nicht berücksichtigt werden. Erstmals haben sie einen Anspruch auf teilstationäre Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege. Gefördert werden auch niedrigschwellige Hilfen, wie Begleitung bei Erledigungen oder bei Spaziergängen. Verbesserungen gibt es auch für Angehörige. Aufgestockt wird die finanzielle Unterstützung für den Umbau der eigenen Wohnung.
Angekündigt ist noch für 2014 auch ein Pflegezeitgesetz, das Arbeitnehmer entlastet, die kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen.





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