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Regelverschärfungen und Kontrollmaßnahmen greifen

Berlin. Der Jahresbericht 2013/2014 der Prüfungskommission und der Überwachungskommission zur Prüfung der Herz-, Nieren-, Pankreas- und Lebertransplantationsprogramme liegt vor. Das vermelden die Kommissionen in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband. Geprüft werden neben den Lebertransplantationsprogrammen derzeit die Herz-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme.


Die Kommissionen haben bisher 33 Transplantationszentren bzw. 60 Transplantationsprogramme geprüft. Die Prüfungen sind Teil des im Sommer 2012 auf neuer gesetzlicher Grundlage ausgeweiteten Kontrollsystems im Transplantationswesen und erfassen die Jahre 2010 bis 2012. Darauf verwiesen die Kommissionsvorsitzenden, Anne-Gret Rinder,  Vorsitzende Richterin am Kammergericht i. R., und Prof. Dr. Dr. Hans Lippert in Berlin. Die Ergebnisse wurden zusammen mit dem Kommissionsbericht 2013/2014 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die bisherigen Prüfungen haben ergeben, dass im Bereich der Nierentransplantation keine Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen bestehen. Es wurden lediglich vereinzelte unrichtige Mitteilungen gegenüber der Vermittlungsstelle Eurotransplant festgestellt, die sich auf das Datum der Erstdialyse bezogen und auf Dokumentationsfehler zurückzuführen waren. Bei den Pankreas– und kombinierten Nieren-Pankreastransplantationen haben die Kommissionen keine Auffälligkeiten festgestellt. Bis auf das Herzzentrum Berlin wiesen die im Berichtszeitraum abgeschlossenen Herzprüfungen keine Auffälligkeiten auf. Es sind aber noch nicht alle Prüfungen abgeschlossen.
Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen werden nach Abschluss des Verfahrens jeweils in einem Bericht zusammengestellt, der von der Prüfungskommission und der Überwachungskommission beraten und als Kommissionsbericht verabschiedet wird. Ein solcher Bericht wird dann den entsprechenden Institutionen – in jedem Fall dem Ärztlichen Direktor des Klinikums, der zuständigen Landesbehörde sowie der Landesärztekammer – zugeleitet sowie auch öffentlich gemacht.
Darüber hinaus werden die Ergebnisse der laufenden Prüfungen in die Richtlinienarbeit der Ständigen Kommission Organtransplantation einfließen, so deren Vorsitzender, Prof. Dr. Hans Lilie. Für die Organtransplantation bleibe es entscheidend, die gesetzlich vorgegebenen Verteilungskriterien Erfolgsaussicht und Dringlichkeit angemessen abzuwägen. „Wir arbeiten deshalb intensiv an der Entwicklung eines medizinischen Kriterienkatalogs (Scores) für die Herzallokation, ähnlich wie wir ihn für die Leber- oder die Lungentransplantation bereits haben“, so Lilie.
Überdies hat die Kommission eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Lebertransplantation, zur Nierentransplantation und zur Pankreastransplantation auf den Weg gebracht. Ganz wichtig ist, stellte Lilie am Beispiel der Leberrichtlinie heraus, dass diese Arbeiten im Rahmen eines transparenten Verfahrens stattfinden. „Nach der ersten Lesung in der Ständigen Kommission Organtransplantation haben wir den Richtlinienentwurf samt Begründung für vier Wochen auf die Internetplattform der Bundesärztekammer gestellt, das ist im Kommissionsstatut ausdrücklich geregelt“, legte Lilie dar. Die Öffentlichkeit hatte damit die Möglichkeit, Stellung zu den geplanten Änderungen zu nehmen.
Nach Ansicht aller Kommissionsvorsitzenden greifen die Regelverschärfungen und Maßnahmen für mehr Kontrolle und Transparenz in der Transplantationsmedizin und zeigen sehr deutlich, dass die gestärkten Kontrollmöglichkeiten mehr Transparenz schaffen und nur auf diesem Weg weiter Vertrauen zurückgewonnen werden kann.
Um dem Auftrag des Gesetzgebers und dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen, veröffentlichen die Prüfungskommission und die Überwachungskommission in ihrem Jahresbericht auch sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen Prüfungen in anonymisierter Form. Vorgesehen ist, dass alle 48 Transplantationszentren mit ihren 141 Transplantationsprogrammen mindestens einmal in einem Zeitraum von 36 Monaten vor Ort geprüft werden.
Der Bericht 2013/2014 der Überwachungskommission und der Prüfungskommission unter www.baek.de).





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