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Problem TTIP

Berlin. Das ARD-Fernsehen hat am 4. August eine ausführliche Dokumentation zu Inhalt und Ablauf der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP gezeigt, das derzeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika verhandelt wird. Das Abkommen beinhaltet - darauf hat der IVKK seit Monaten und frühzeitig hingewiesen - Gefahren für das Krankenhauswesen und Leistungen der Daseinsvorsorge.  
Inzwischen hat eine breite öffentliche Diskussion über die fehlende Transparenz und zum Teil bedenkliche Desinformation der Öffentlichkeit eingesetzt. Die Politik reagiert teils besorgt, teils mit Beschwichtigungen. 


Im genannten ARD-Beitrag wurde Bundeswirtschaftsminister Gabriel zitiert, das Abkommen umfasse nicht den Bereich der Daseinsvorsorge und auch nicht Krankenhäuser. Demgegenüber hat jedoch das Bundesgesundheitsministerium unter Berufung auf das federführende Bundeswirtschaftsministerium von Minister Gabriel bestätigt, dass "Krankenhäuser Teil der Verhandlungen" sind. Auch die Autoren des Beitrags konfrontieren Herrn Gabriel mit Verhandlungsdokumenten, die seinen Aussagen entgegenstehen.
Im Schlussteil der Sendung wischt dieser einen Hinweis auf rechtliche Bedenken gegen TTIP mit der Bemerkung vom Tisch, das Abkommen könne "nicht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ändern." 
Dazu erklärt der IVKK: 
Tatsächlich sieht die Bundesregierung bereits seit Jahren tatenlos zu, wie das Grundgesetz im Hinblick auf die Organisation des Krankenhauswesens in Deutschland ignoriert wird. Seit 2004 beansprucht die Europäische Kommission die Kompetenz, das Krankenhauswesen europaweit dem EU-Wettbewerbsrecht zu unterwerfen (Almunia-Paket). Spätestens das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag (2009) verbietet aber explizit die Unterordnung des Sozialstaats (Daseinsfürsorge) unter die Regelungskompetenz des EU-Rechtes.
Weder Bundesminister Gabriel, noch seine Amtsvorgänger, noch eine sonstige Regierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland ist diesem Grundgesetzverstoß der EU-Kommission bisher entgegen getreten.
Der Fernseh-Beitrag unter folgendem Link oder in der ARD-Mediathek unter dem Titel „Der Große Deal“
http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/der-grosse-deal-geheimakte-freihandelsabkommen-104.html





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