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Pflegeversicherung weiterentwickeln

Berlin. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli u.a. zu der von der Bundesregierung geplanten 1. Stufe der Pflegereform umfangreich Stellung genommen. Er möchte die Rechte der Pflegebedürftigen auf eine umfassende und zielgerichtete Beratung durch die Pflegekassen weiter stärken und hierzu zum Beispiel das Recht auf eine Beratung in der häuslichen Umgebung einführen. Zudem möchte er die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich weiter angleichen. Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehene Dynamisierung der Leistungen um vier Prozent habe zur Folge, dass die vollstationären Leistungen in absoluten Beträgen stärker steigen als die ambulanten. Dies widerspreche den Vorgaben des Koalitionsvertrags.


Durch eine weitere Änderung möchten die Länder den Tätigkeitsbereich der so genannten niedrigschwelligen Angebote auf den Bereich der Alltagsbegleitung - einschließlich der hauswirtschaftlichen Unterstützung und Versorgung - ausweiten. Dies trage dazu bei, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Anspruchsberechtigten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.
Die vorgesehene zweite Beitragssatzsteigerung möchte der Bundesrat auf den 1. Januar 2016 vorziehen, um so die nötigen finanziellen Mittel für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bereitzustellen. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert aus Sicht der Länder zudem weitere Maßnahmen. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, spätestens mit der Einführung eines Pflegeberufegesetzes die Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsqualität in der Altenpflege zu stärken.





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