Berlin. Ab dem 28. Oktober sollen Hubschrauber-Landeplätze strengere Auflagen erfüllen. Das besagt eine EU-Verordnung. Die Anforderungen beziehen sich u.a. auf Größe, Markierungen, Brandschutz, Befeuerung und Hindernisfreiheit. Zahlreiche bisher angeflogene Plätze erfüllen diese Anforderungen nicht und dürften daher nicht mehr angeflogen werden. Die Befürchtung: Die medizinische Notfallversorgung könnte erheblich leiden, weil unter den rund 1600 Landeplätzen in der „Grauzone“ auch zahlreiche Landestellen an Krankenhäusern sind.
Richtig erfasst wurden die Landestellen bisher auch nicht, so dass nun erst einmal die entsprechenden Daten erhoben werden. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen rechnet damit, dass nur die Hälfte aller Krankenhäuser mit Landeplätzen dann noch angeflogen werden könnte.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sah "bauliche Investitionen in Millionenhöhe" auf die Kliniken zukommen und forderte vom Bundesverkehrsministerium eine Ausnahmeregelung, um die vorhandenen Landeplätze weiter genutzt zu können.
Diese Ausnahmeregelung scheint nun in Sicht zu sein. Verkehrsminister Alexander Dobrindt erklärte jetzt, jedes Krankenhaus könne weiterhin in einer unmittelbaren Notlage eines Patienten angeflogen werden, wenn der Pilot dies als sicher einschätze. Dafür sollen alle Landeplätze, die den EU-Anforderungen nicht genügten, in „Landestellen von öffentlichem Interesse“ umgewandelt werden. Die Betriebssicherheit soll erst einmal mit geringem Aufwand verbessert werden.