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DGIV: IV braucht innovative Rahmenbedingungen

Berlin. Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) fordert von der Bundesregierung, die Integrierte Versorgung aus ihren rechtlichen Fesseln zu befreien und mit innovativen Vorgaben zu fördern. „Es ist gut, dass sich nach Jahren der politischen Stagnation endlich wieder eine Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf die Potenziale der Integrierten Versorgung besinnt“, sagt Prof. Stefan G. Spitzer, Vorstandsvorsitzender der DGIV, bei der Vorstellung eines Positionspapiers zur Integrierten Versorgung (I.V.) in Berlin. „Doch Worten müssen nun Taten folgen und die Absichten sind mit versorgungsrelevantem Leben zu füllen.“


Höchste Priorität haben dabei der DGIV zufolge zwei Dinge: I.V.-Verträge sollten vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität befreit und die Budgetbereinigungspflicht für die ambulante selektivvertragliche Versorgung aufgehoben werden. „Wer mögliche anfängliche Mehrkosten von I.V.-Vorhaben nicht zulässt, verspielt durch diesen kurzfristigen Blick unabdingbare Investitionen für eine zukünftige bessere medizinische Versorgung“; sagt Prof. Bertram Häussler, DGIV-Vorstandsmitglied.
Entfallen soll laut dem Positionspapier u.a. zudem die Pflicht, I.V.-Verträge nur mit einer überwiegenden Substitution von Regelleistungen zuzulassen. Sie sollten stattdessen künftig auch ganz oder überwiegend mit Add-on-Leistungen realisierbar sein.
Die derzeit unzureichende wissenschaftliche Auswertung der Versorgungsleistungen in der Regel- und Selektivversorgung geregelt sollte nach Vorgaben zu erfolgen, die der besonderen Spezifik der Leistungserbringung in unterschiedlichen Versorgungsformen und Sektoren angemessen Rechnung trägt.
Die oft kritisierte Prüfung der I.V.-Verträge durch die Aufsichten des Bundes und der Länder sollte innerhalb der einzelnen Behörden und zwischen dem Bundesversicherungsamt (BVA) und den Länderaufsichten vereinheitlicht werden.
Außerdem sollten Vorschläge erarbeitet werden, mit welchen Mindestangaben zu I.V.-Verträgen die Krankenkassen ihre Versicherten zu informieren haben.
Den Kassen sollte nach Ansicht der DGIV mehr Freiheit bei der Kooperation mit Unternehmen der Pharma- und Medizinprodukteindustrie in der Integrierten Versorgung und eine größere Vielfalt bei den Selektivvertragsformen bis hin zum Abschluss zweiseitiger Verträge mit ausgewählten Leistungserbringern aus der medizinischen Versorgung und Altenpflege eingeräumt werden.
Zur Altenpflege stellt die DGIV fest, dass diese noch nicht in der Integrierten Versorgung angekommen ist. Hier müssen neue Gestaltungen und Anreize Eingang in die Gesetze finden.
Schließlich spricht sich die DGIV erneut dafür aus, die unbestrittenen Potenziale für eine integrierende Zusammenarbeit der Versorgungsformen strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) und Integrierte Versorgung am effizientesten durch eine Zusammenführung beider Versorgungsformen zu nutzen.
Das DGIV–Positionspapier „Stärkung der Integrierten Versorgung durch innovative Rahmenbedingungen“ unter www.dgiv.org.





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